Spanische Privatinsolvenz – Schuldenfrei in 12 Monaten

EU-weit legal


Mallorca, Barcelona, Marbella, Alicante


kompetent - transparent -

und vor Ort


Spanische Privatinsolvenz – die legale EU-Insolvenz

Die spanische Privatinsolvenz ermöglicht deutschen Schuldnern eine schnelle und legale Entschuldung innerhalb von rund 12 Monaten. Das Verfahren basiert auf der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) und bietet eine reale Chance auf einen finanziellen Neustart, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird.


Im Gegensatz zum deutschen Privatinsolvenzverfahren, das trotz Verkürzungen immer noch mindestens drei Jahre dauert, setzt Spanien auf einen deutlich komprimierteren Ablauf. Während in Deutschland eine langwierige Wohlverhaltensphase mit fortlaufenden Pfändungen und Einschränkungen zu durchlaufen ist, konzentriert sich das spanische Verfahren auf eine zügige gerichtliche Prüfung und Entscheidung.



Wir begleiten Sie persönlich, verständlich und ohne Fachjargon durch alle Schritte – von der rechtssicheren Vorbereitung des Lebensmittelpunkts über die Dokumentensammlung bis hin zur gerichtlichen Restschuldbefreiung. Unsere mehrjährige Erfahrung mit hunderten Mandanten zeigt: Mit einem klaren Ablauf, strukturierter Vorbereitung und professioneller Begleitung lässt sich das Verfahren sicher, transparent und erfolgreich durchführen.


Was bedeutet „Spanische Privatinsolvenz" eigentlich genau?

Die spanische Privatinsolvenz ist ein modernes, verbraucherfreundliches Entschuldungsverfahren, das im Ley Concursal (spanisches Insolvenzgesetz)   geregelt ist. Die letzte große Reform erfolgte 2022 und hat das Verfahren noch effizienter und zugänglicher gemacht. Spanien verfolgt damit eine klare wirtschaftspolitische Zielsetzung: Menschen sollen nicht jahrelang in Überschuldung verharren, sondern schnell wieder als vollwertige Wirtschaftsteilnehmer am Markt agieren können.



Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Verfahren setzt Spanien auf klare Strukturen, kurze Fristen und einen fokussierten Ablauf, der unnötige Verzögerungen vermeidet. Das Verfahren ist ausdrücklich nicht als Strafe konzipiert, sondern als pragmatische Lösung für wirtschaftliche Krisensituationen.

Was das Verfahren konkret umfasst

Die spanische Privatinsolvenz folgt einem transparenten, gesetzlich definierten Prozess:



1. Gerichtliche Prüfung der wirtschaftlichen Situation

Das zuständige spanische Insolvenzgericht (Juzgado de lo Mercantil) analysiert die gesamte finanzielle Lage: Einkommen aus allen Quellen, sämtliche Vermögenswerte, bestehende Verpflichtungen und frühere Zahlungsverläufe werden systematisch erfasst und bewertet.



Das Gericht prüft auch, ob eventuell grob fahrlässiges Verhalten vorlag. In den allermeisten Fällen liegt jedoch keine schuldhaft herbeigeführte Überschuldung vor, sondern eine Kombination aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten, gescheiterten Selbständigkeiten, Scheidungen, Krankheiten oder anderen Lebensumständen.


2. Vollständige Erfassung und Anerkennung aller Verbindlichkeiten

Alle Schulden – ob bei Banken, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Versandhäusern oder privaten Gläubigern – werden zentral erfasst. Es wird eine Gläubigerliste (masa pasiva) erstellt mit Name und Anschrift, Höhe, Art der Forderung, Entstehungsgrund und eventuellen Sicherheiten.

Besonders wichtig: Auch grenzüberschreitende Forderungen von deutschen, österreichischen oder anderen EU-Gläubigern werden vollständig einbezogen. Die Gläubiger werden vom Gericht automatisch informiert und zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert.


3. Klare Fristen für Gläubiger

Spanien arbeitet mit festen, streng gesetzlich geregelten Fristen. Gläubiger müssen innerhalb von in der Regel 30 Tagen nach gerichtlicher Bekanntmachung ihre Forderungen anmelden. Nach weiteren 10-15 Tagen erfolgt die Prüfung durch den Insolvenzverwalter.

Was nach Ablauf nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, kann im weiteren Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden. Das verhindert langwierige Verzögerungen und sorgt für einen zügigen Ablauf. Für Sie bedeutet dies: Das Verfahren hat einen klaren Endpunkt, auf den Sie hinarbeiten können.


4. Ein strukturierter Ablauf ohne unnötige Komplexität

Das Ley Concursal wurde bewusst so gestaltet, dass Betroffene und Gerichte effizient arbeiten können. Jeder Schritt folgt einem standardisierten Ablauf. Die Gerichte sind darauf spezialisiert und bearbeiten solche Verfahren routiniert.

Das macht das Verfahren besonders planbar und verständlich. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, an welchem Punkt Sie sich befinden und welche Schritte als nächstes anstehen.


5. Verbindliche, rechtssichere Restschuldbefreiung

Am Ende steht ein gerichtlicher Beschluss (auto de conclusión y exoneración), der sämtliche anerkannten Schulden aufhebt und Ihnen einen vollständigen Neustart ermöglicht.

Diese gerichtliche Entscheidung ist final und vollstreckbar. Sie gilt:

  • in ganz Spanien
  • in allen 27 EU-Mitgliedstaaten aufgrund der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO Nr. 2015/848)
  • auch in Deutschland und Österreich – deutsche Gerichte müssen den spanischen Beschluss anerkennen

Das bedeutet konkret: Ihre Entschuldung wird EU-weit anerkannt – vollkommen unabhängig davon, wo Ihre Gläubiger ihren Sitz haben. Die EU-Insolvenzverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Insolvenzverfahren.


Warum dieses Verfahren so wirksam ist

Die spanische Privatinsolvenz kombiniert:

  • Klar strukturierten Ablauf mit definierten Meilensteinen und Fristen
  • Schnelle Verfahrensdauer von 10-14 Monaten statt mehrerer Jahre
  • Hohen Grad an Rechtssicherheit durch moderne Gesetzesgrundlagen
  • Europaweite Anerkennung auf Basis verbindlicher EU-Verordnungen
  • Pragmatischen Ansatz, der Lösungen sucht statt Menschen jahrelang zu sanktionieren

Wie das Ley Concursal im Detail aufgebaut ist, welche Rechtsgrundlagen genau gelten und wie sich das spanische Insolvenzrecht entwickelt hat, erklären wir unter Insolvenzrecht Spanien noch ausführlicher.


Warum wird die spanische Lösung immer beliebter?

In den letzten Jahren entscheiden sich zunehmend mehr deutsche Staatsbürger für ein spanisches Insolvenzverfahren. Spanien bietet im direkten Vergleich zu Deutschland ein schnelleres, faireres und moderneres System zur Entschuldung.


Die Vorteile auf einen Blick:

  • Keine langjährige Restschuldphase
  • Keine jahrelangen Auflagen und Meldepflichten
  • Keine fortlaufenden Pfändungen über Jahre
  • Schneller, echter Neustart möglich



1.

Entschuldungs-

dauer: 10-12 Monate statt mehrerer Jahre

Die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO Nr. 2015/848) ist für alle Mitgliedstaaten bindend.

Artikel 19 besagt eindeutig:

Jede Entscheidung zur Eröffnung wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt,

sobald sie wirksam wird.


Das bedeutet: Keine erneute Prüfung erforderlich –

der spanische Beschluss gilt automatisch in Deutschland.





2.

Geringere Einstiegshürden und pragmatischere Anforderungen

Die Voraussetzungen sind klar definiert und in vielen Fällen leichter zu erfüllen. Besonders positiv: Das Verfahren ist lösungsorientiert aufgebaut und berücksichtigt moderne Lebensrealitäten.

Beispiele:

  • Selbstständige werden nicht ausgeschlossen: Während in Deutschland zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz unterschieden wird, behandelt Spanien beide Gruppen im selben Verfahren
  • Keine gescheiterte außergerichtliche Einigung erforderlich: Spanien verzichtet auf diese oft frustrierende Voraussetzung
  • Flexible Handhabung bei internationalen Sachverhalten: Menschen mit grenzüberschreitenden Gläubigern oder komplexen Strukturen profitieren von der EU-rechtlichen Ausrichtung


3.

Sofortige EU-weite Anerkennung durch verbindliche Rechtsgrundlagen

Das spanische Gerichtsurteil wird auf Grundlage der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO Nr. 2015/848) in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anerkannt.

Das bedeutet konkret:

  • Kreditinstitute und Gläubiger in Deutschland müssen den spanischen Beschluss akzeptieren
  • Es ist keine erneute Anerkennung in Deutschland erforderlich
  • Vollstreckungsmaßnahmen werden automatisch unwirksam
  • Negative Schufa-Einträge können zur Löschung gebracht werden

Ihre Schulden sind nach Abschluss final geregelt – überall in der EU. Die EU-Verordnung ist eindeutig: Insolvenzverfahren werden gegenseitig anerkannt.

4.

Keine mehrjährige Wohlverhaltensphase mit fortlaufenden Einschränkungen

Einer der größten Belastungsfaktoren im deutschen Verfahren ist die Wohlverhaltensphase. Diese dauert drei Jahre mit erheblichen Einschränkungen:

  • Laufende Pfändung des pfändbaren Einkommens
  • Meldepflichten bei Wohnort-, Jobwechsel, Einkommensänderungen
  • Verpflichtung zur Abgabe aller unerwarteten Einkünfte
  • Permanente Kontrolle durch den Treuhänder
  • Bei Verstößen: Versagung der Restschuldbefreiung

In Spanien ist der Weg deutlich kürzer: Die Entschuldung erfolgt in einem klar definierten Verfahren innerhalb von 10-14 Monaten. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind Sie vollständig entschuldet – ohne weitere Auflagen, ohne Treuhänder, ohne fortlaufende Meldepflichten.




5.

Klare, nachvollziehbare Struktur ohne bürokratische Hürden

Das spanische Insolvenzrecht bietet einen äußerst transparenten, gut planbaren Ablauf. Die Struktur folgt festen Schritten:

  1. Wohnsitzverlagerung & COMI-Begründung (Center of Main Interests)
  2. Sofortiger Gläubigerschutz innerhalb von 48 Stunden
  3. Prüfung & Vorbereitung durch spezialisierte Experten
  4. Strukturierte Antragstellung mit vollständiger Dokumentation
  5. Gerichtliches Verfahren vor dem spanischen Insolvenzgericht
  6. Restschuldbefreiung nach durchschnittlich 10-14 Monaten

Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt. Jeder Schritt wird vorab erklärt, alle Dokumente werden gemeinsam zusammengestellt, jede Frist wird im Blick behalten.


Weitere Details finden Sie auf unserer Seite Ablauf & Voraussetzungen.



6.

Hohe Erfolgsquote bei professioneller Vorbereitung

Die Erfolgsquote ist außergewöhnlich hoch – insbesondere für Menschen, die in Deutschland keine realistische Chance mehr sehen.

Die hohe Erfolgsquote liegt an:

  • Klaren gesetzlichen Vorgaben ohne viele Interpretationsspielräume
  • Schneller Verfahrensdauer, die wenig Raum für Komplikationen lässt
  • EU-weiter Anerkennung als feste Rechtsgrundlage
  • Präziser Vorbereitung durch Experten
  • Professioneller Gläubigerkommunikation
  • Strukturierter Dokumentation

Bei sorgfältiger Vorbereitung und korrekter Durchführung liegt die Erfolgsrate bei weit über 90 %.

Zusätzliche Option: Außergerichtlicher Vergleich

Falls möglich und sinnvoll, kann bereits im Vorfeld eine Einigung mit Gläubigern erzielt werden – oft mit erheblichen Reduzierungen der Schuldensumme um 70-85 %. Spezialisierte Rechtsanwälte verhandeln direkt mit den Gläubigern und erzielen Vergleiche, bei denen ein deutlich reduzierter Betrag beglichen wird.


7.

Ideal bei hohen Schulden oder komplexer Vorgeschichte

Die spanische Privatinsolvenz eignet sich besonders für schwierige, vielschichtige oder umfangreiche Fälle:

✔️ Sehr hohe Gesamtschulden (auch sechsstellige Beträge)
✔️ Viele verschiedene Gläubiger
✔️ Negative Schufa- oder Creditreform-Einträge
✔️ Gescheiterte Selbstständigkeit mit gemischten Verbindlichkeiten
✔️ Alte oder umfangreiche Vollstreckungstitel
✔️ Grenzüberschreitende Schulden in mehreren EU-Ländern
✔️ Komplexe Vermögensverhältnisse


Das spanische Verfahren ist darauf ausgelegt, auch schwierige Konstellationen zu lösen, statt sie durch formale Anforderungen zusätzlich zu erschweren.

Wer unsicher ist, ob die spanische Lösung für die eigene Situation geeignet ist, erhält Klarheit in unserer kostenlosen Erstberatung.



Voraussetzungen – für wen ist die spanische Privatinsolvenz geeignet?

Das Verfahren ist grundsätzlich für alle Personen zugänglich, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und einen legalen Weg zur Entschuldung suchen. Besonders geeignet ist es für:



  • Menschen mit hohen Schulden oder vielen verschiedenen Gläubigern
  • Arbeitnehmer, Selbstständige und ehemalige Unternehmer
  • Personen, die in Deutschland keine schnelle Entschuldung erreichen können
  • Menschen, die wieder finanzielle Perspektive und Planungssicherheit brauchen
  • Personen mit gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchen in Deutschland
  • Menschen mit internationalen Verbindlichkeiten oder Lebenssituationen


Rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

Damit das Verfahren rechtssicher durchgeführt und EU-weit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese ergeben sich aus der EU-Insolvenzverordnung und dem spanischen Insolvenzrecht:


Die wichtigste Voraussetzung ist die Verlagerung des sogenannten COMI (Center of Main Interests, deutsch: Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) nach Spanien. Dieser Begriff stammt aus der EU-Insolvenzverordnung und bezeichnet den Ort, an dem eine Person ihre wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten hauptsächlich ausübt.


Lebensmittelpunkt in Spanien (COMI) bedeutet konket:

  • Offizieller Wohnsitz durch Anmeldung beim Padrón und NIE-Nummer
  • Lebensmittelpunkt sollte mindestens 6 Monate vor Antragstellung bestehen
  • Tatsächliche Verbindungen nach Spanien (Wohnung, Bankkonto, Verträge)

Es ist nicht erforderlich, 365 Tage im Jahr in Spanien zu leben. Es geht um den rechtlichen Schwerpunkt Ihrer Interessen. Auch Personen mit Verbindungen nach Deutschland können den COMI rechtssicher nach Spanien verlagern.

Eine Übersicht über unsere Standorte in Spanien finden Sie hier.


Registrierung & Meldung (legal, nachvollziehbar)

Die Wohnsitzverlagerung muss ordnungsgemäß dokumentiert sein:

  • NIE-Nummer (spanische Identifikationsnummer)
  • Empadronamiento (Bescheinigung der Anmeldung bei der Gemeinde)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Nachweis über Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Internet)


Vollständige Übersicht über alle Schulden

Sie müssen eine strukturierte Aufstellung vorlegen: Name und Anschrift jedes Gläubigers, Höhe der Forderung, Entstehungsgrund, Zeitpunkt, Sicherheiten und Vollstreckungsstand.

Diese Übersicht ist essenziell für die Durchführung. Unvollständige Angaben können zur Verzögerung oder Ablehnung führen.


Keine laufende Insolvenz in Deutschland

Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung in Spanien nicht bereits in einem deutschen Insolvenzverfahren stehen. Falls Sie zuvor ein deutsches Verfahren begonnen haben, muss dieses ordnungsgemäß beendet oder aufgehoben worden sein.

Ein gescheiterter Einigungsversuch in Deutschland oder eine Ablehnung des Insolvenzantrags stellen dagegen kein  Hindernis dar – im Gegenteil, viele Mandanten kommen zu uns, nachdem der Weg in Deutschland nicht zum Erfolg geführt hat.

Ehrliche und vollständige Offenlegung

Das Verfahren basiert auf Transparenz und Ehrlichkeit. Sie müssen:

  • Alle Vermögenswerte offenlegen (auch kleinere Beträge, Wertgegenstände etc.)
  • Alle Gläubiger nennen (auch private Darlehen, Familienverbindlichkeiten)
  • Wahrheitsgemäße Angaben zu Einkommen und Ausgaben machen
  • Keine Vermögenswerte verschweigen oder beiseite schaffen


Unvollständige oder falsche Angaben können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Das spanische Gericht legt großen Wert auf eine transparente, nachvollziehbare Darstellung der Situation.


Wir helfen Ihnen dabei, alle Voraussetzungen verständlich und ohne Stress zu erfüllen. Unsere Erfahrung zeigt: Mit der richtigen Vorbereitung und Begleitung sind diese Anforderungen gut zu meistern – selbst wenn sie auf den ersten Blick komplex erscheinen.



Gläubigerschutz – Endlich wieder durchatmen können

Einer der wichtigsten Vorteile ist der Gläubigerschutz innerhalb von 48 Stunden. Für viele ist dies der erste entscheidende Schritt aus der ständigen Angst vor Pfändungen.


Die tägliche Realität vieler Betroffener

Wenn Sie diesen Text lesen, kennen Sie vermutlich:

  • Kontopfändungen ohne Vorwarnung
  • Gesperrte Kreditkarten und EC-Karten
  • Lohnpfändungen auf Existenzminimum
  • Ständiger Druck durch Gerichtsvollzieher
  • Angst vor dem Briefkasten
  • Schlaflose Nächte voller Sorgen

Dieser permanente Druck macht es unmöglich, einen klaren Kopf zu bekommen. Genau hier setzt der Gläubigerschutz an.


Wichtig zu verstehen: Was der Gläubigerschutz ist – und was nicht

Der Gläubigerschutz bedeutet:

  • Deutsche Vollstreckungsbehörden sind nicht mehr zuständig
  • Neue Pfändungsversuche laufen ins Leere
  • Zeit und Ruhe für die Vorbereitung
  • Der psychologische Druck lässt massiv nach

Der Gläubigerschutz bedeutet nicht:

❌ Die Schulden sind sofort weg
❌ Bestehende Pfändungen werden automatisch aufgehoben
❌ Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen

Der Gläubigerschutz ist der erste wichtige Schritt – aber er muss durch das Insolvenzverfahren ergänzt werden.


Warum unser Gläubigerschutz so schnell wirkt

Sobald Sie in Spanien eine offizielle Meldeadresse haben und sich dort anmelden (Padrón), passiert rechtlich:

  • Die deutschen Vollstreckungsbehörden verlieren ihr Zwangsvollstreckungsrecht
  • Die Zuständigkeit wechselt vollständig nach Spanien gemäß EU-Verordnungen
  • Deutsche Gerichtsvollzieher dürfen nicht mehr gegen Sie vollstrecken

Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der EU-Insolvenzverordnung, dass Vollstreckungen am COMI durchgeführt werden. Sobald Ihr COMI in Spanien liegt, sind deutsche Behörden nicht mehr zuständig.

Für Sie bedeutet das:

  • 48-72 Stunden bis zur spürbaren Ruhe
  • Stopp neuer Pfändungsversuche
  • Atemraum für die weitere Planung

Mehr zum Gläubigerschutz  finden Sie hier.


Ablauf der spanischen Privatinsolvenz – klar erklärt


Der Weg zur Schuldenfreiheit ist strukturiert, verständlich und gut planbar. Im Gegensatz zu anderen Verfahren, die oft intransparent oder verwirrend wirken, folgt das spanische System einem klaren Schema.


1. Orientierung & kostenfreie Ersteinschätzung

Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren: finanzielle Lage, Schuldenursprung, besondere Umstände und Ziele.

Wir prüfen unverbindlich, ob das spanische Verfahren für Sie sinnvoll ist und erklären transparent Vor- und Nachteile, Kosten und zeitlichen Ablauf.

Diese Ersteinschätzung ist kostenfrei und völlig unverbindlich – ohne Druck, ohne Verpflichtung. Falls die spanische Lösung nicht optimal ist, sagen wir das ehrlich und zeigen Alternativen auf.


2. Vorbereitung in Spanien – Der entscheidende Schritt

Anmeldung des Wohnsitzes:

  • Anmietung einer Wohnung oder vermittelte Adresse
  • Beantragung der NIE-Nummer
  • Anmeldung beim Padrón
  • Aufbau tatsächlicher Verbindungen (Bankkonto, Verträge)

Dokumentenstruktur: Benötigt werden Personalausweis, Nachweise über Schulden, Einkommensnachweise, Vermögensübersicht und Ausgabenaufstellung.

Wir erstellen gemeinsam eine strukturierte Übersicht und unterstützen beim Beschaffen fehlender Unterlagen. Alle Dokumente werden in die richtige Form gebracht und nach spanischen Standards aufbereitet.

Typische Dauer: 1-3 Monate


3. Gerichtliche Einreichung – Start des formalen Verfahrens

Unsere spanischen Insolvenzanwälte reichen den Antrag beim Insolvenzgericht (Juzgado de lo Mercantil) ein.

Was jetzt passiert:

  • Formale Prüfung durch das Gericht (2-4 Wochen)
  • Offizielle Information aller Gläubiger
  • Aufforderung zur Forderungsanmeldung (meist 30 Tage)
  • Prüfung durch den Insolvenzverwalter (Administrador Concursal)
  • Überprüfung verwertbaren Vermögens

Unsere Anwälte vertreten Sie vor Gericht und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Typische Dauer: 3-6 Monate


4. Restschuldbefreiung – Ihr Neuanfang

Nach rund 10-14 Monaten ergeht der finale Beschluss (auto de conclusión y exoneración del pasivo insatisfecho):

  • Alle im Verfahren erfassten Schulden sind erlassen
  • Sie sind vollständig entschuldet
  • Gläubiger können keine Forderungen mehr geltend machen
  • Der Beschluss gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten

Mit dem beglaubigten Gerichtsbeschluss können Sie Schufa-Einträge löschen, Konten eröffnen und wieder normal am Geschäftsverkehr teilnehmen.

Den vollständigen Ablauf finden Sie unter Ablauf & Voraussetzungen.


Falls Sie für Ihren Neuanfang eine Firmengründung planen, finden Sie alles dazu auf ErweiterterService


Außergerichtlicher Vergleich –

Die schnellere Alternative


Nicht immer ist ein vollständiges gerichtliches Insolvenzverfahren der beste Weg. In vielen Fällen lässt sich eine deutlich schnellere und kostengünstigere Lösung durch einen außergerichtlichen Vergleich erreichen.


Einigung mit Gläubigern – direkt, verbindlich, final

Beim außergerichtlichen Vergleich verhandeln wir direkt mit Ihren Gläubigern: Banken, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, private Kreditgeber, Versandhäuser, Telekommunikationsanbieter und Inkassobüros.

Das Prinzip: Sie zahlen einen deutlich reduzierten Betrag (oft 15-25 %), und der Gläubiger erklärt die Restforderung für erledigt.

Vorteile des außergerichtlichen Vergleichs

✔️ Kein gerichtliches Verfahren erforderlich – alles läuft außergerichtlich ab
✔️
Gläubigerschutz in 48 Stunden – sofort nach Anmeldung in Spanien wirksam
✔️
Einigung meist schon nach 5-10 Werktagen – deutlich schneller als jedes Gerichtsverfahren
✔️
Erhebliche Schuldenreduktion – in vielen Fällen um 70-85 %
✔️
Verbindlicher Vergleichsvertrag – rechtlich abgesichert
✔️
Löschung der Vollstreckungstitel – bei Schufa, Creditreform etc.
✔️
Keine jahrelange Belastung – der Fall ist in wenigen Wochen abgeschlossen


Voraussetzungen für einen außergerichtlichen Vergleich

Damit ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. NIE-Nummer und Meldeadresse in Spanien

Auch für den außergerichtlichen Weg benötigen Sie einen offiziellen Wohnsitz in Spanien. Dies ist die Grundlage für den Gläubigerschutz und schafft die Verhandlungsposition, aus der heraus Gläubiger zu einem Vergleich bereit sind.


2. Zahlung eines reduzierten Betrags an die Gläubiger

Sie müssen in der Lage sein, den verhandelten Vergleichsbetrag zu bezahlen. Dieser liegt typischerweise bei:

  • 15-25 % der Gesamtschulden bei Einmalzahlung
  • 20-35 % der Gesamtschulden bei Ratenzahlung über 6-12 Monate


3. Zivilrechtlicher Vergleichsvertrag mit den Gläubigerparteien

Die Einigung wird in einem rechtlich bindenden Vergleichsvertrag festgehalten, der von beiden Seiten unterzeichnet wird. Dieser Vertrag regelt:

  • Die Höhe der Vergleichszahlung
  • Den Zahlungszeitpunkt oder Ratenzahlungsplan
  • Die Erledigung der Restforderung
  • Die Löschung von Vollstreckungstiteln
  • Die Löschung negativer Einträge bei Auskunfteien


4. Löschung der Vollstreckungstitel

Nach erfolgreicher Vergleichszahlung werden:

  • Vollstreckungstitel bei deutschen Gerichten für erledigt erklärt
  • Schufa-Einträge gelöscht (nach Vorlage der Erledigungserklärung)
  • Creditreform-Einträge bereinigt
  • Negative Bonitätsmerkmale entfernt


Dauer bis zur Löschung: ca. 2-4 Wochen nach Vergleichszahlung



Wie realistisch sind solche Vergleiche?

Gläubiger sind oft vergleichsbereit, wenn eine realistische Teilzahlung angeboten wird, die Alternative ungünstiger wäre und die Verhandlung professionell geführt wird.

Durch unsere Erfahrung im Umgang mit deutschen Gläubigern schaffen wir es regelmäßig, Schulden um 70-85 % zu reduzieren.

Wichtiger Hinweis: Finanzamt und Sozialversicherungen

Forderungen von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern sind von diesem Verfahren in der Regel ausgeschlossen. Für solche Forderungen ist das gerichtliche Insolvenzverfahren der richtige Weg.

In der Praxis kombinieren wir oft beide Ansätze – außergerichtliche Vergleiche mit privaten Gläubigern und ein Insolvenzverfahren für öffentlich-rechtliche Forderungen.


Mehr dazu finden Sie unter  Insolvenzrecht Spanien

Kosten der spanischen Privatinsolvenz – transparent & individuell


Die Kosten für eine spanische Privatinsolvenz hängen von mehreren Faktoren ab und variieren je nach individueller Situation.


Wir verfolgen das Ziel, gemeinsam mit Ihnen die kosteneffizienteste Lösung zu erarbeiten, da die Kosten für den Entschuldungsprozess variieren können und von verschiedenen Faktoren abhängen.



Faktoren, die die Kosten beeinflussen

1. Ihr aktueller Wohnsitz

Leben Sie bereits in Spanien? Dann entfallen viele vorbereitende Schritte. Oder stehen Ihnen diese Aufgaben noch bevor? Dann müssen Beratung und Unterstützung einkalkuliert werden.

2. Ihre zukünftige berufliche Ausrichtung

Angestelltenarbeit oder selbständige Tätigkeit? Dies beeinflusst die Strategie zur Entschuldung und den Beratungsaufwand.

3. Außergerichtlicher Vergleich oder formelle Insolvenz?

Außergerichtlicher Vergleich: Schneller, oft günstiger, aber Vergleichszahlungen erforderlich Gerichtliches Verfahren: Umfassender, rechtssicherer, aber mit Gerichts- und Anwaltskosten

4. Komplexität Ihres Falls

Anzahl der Gläubiger, Höhe der Schulden, Immobilien, internationale Sachverhalte – je komplexer, desto mehr Aufwand.

Realistische Budgetplanung

Für den gesamten Entschuldungsprozess: 3.000 bis 8.000 Euro

  • Unteres Ende (3.000-4.000 €): Einfache Fälle, bestehender Wohnsitz, außergerichtlicher Vergleich
  • Mittlerer Bereich (4.000-6.000 €): Standardfälle mit gerichtlichem Verfahren, durchschnittliche Komplexität
  • Oberes Ende (6.000-8.000 €): Komplexe Fälle mit vielen Gläubigern, hohen Schulden, umfangreicher Dokumentation

Im Budget enthalten: Erstberatung, Wohnsitzverlagerung, Dokumentenvorbereitung, Anwalts- und Gerichtskosten, Gläubigerkommunikation, Begleitung, Nachbereitung.

Kostenlose Vorprüfung

Bevor Sie irgendeine finanzielle Verpflichtung eingehen, bieten wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Erstprüfungan. In diesem Gespräch:

  • Analysieren wir Ihre Situation im Detail
  • Schätzen wir die voraussichtlichen Kosten realistisch ein
  • Zeigen wir Ihnen verschiedene Lösungsoptionen auf
  • Beantworten wir alle Ihre Fragen transparent

Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, entstehen Kosten – und diese werden vorab klar vereinbart.

Wie sicher ist die spanische Privatinsolvenz?


Eine der häufigsten Sorgen von Mandanten ist die Frage nach der Rechtssicherheit: "Wird das in Deutschland wirklich anerkannt?"

Die klare Antwort lautet: Ja, absolut.


1.

EU-Verordnungen

als verbindliche Rechtsgrundlage

Die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO Nr. 2015/848) ist für alle Mitgliedstaaten bindend.

Artikel 19 besagt eindeutig:

Jede Entscheidung zur Eröffnung wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt,

sobald sie wirksam wird.


Das bedeutet: Keine erneute Prüfung erforderlich –

der spanische Beschluss gilt automatisch in Deutschland.



Mehr zu den rechtlichen Grundlagen unter Insolvenzrecht Spanien.


2.

Klare spanische Rechtsgrundlagen

Das spanische Insolvenzrecht (Ley Concursal) ist modern, eindeutig formuliert und wurde mehrfach reformiert, um es effizienter und verbraucherfreundlicher zu machen. Es gibt:

  • Klare Voraussetzungen für die Insolvenz
  • Eindeutige Verfahrensabläufe
  • Definierte Fristen
  • Transparente Kriterien für die Restschuldbefreiung

Diese Klarheit reduziert Interpretationsspielräume und macht das Verfahren vorhersehbar und sicher.


3.

Richterliche Entscheidungen als Grundlage

Die Restschuldbefreiung erfolgt durch einen formellen gerichtlichen Beschluss eines spanischen Insolvenzgerichts. Dieser Beschluss ist:

  • Ein hoheitlicher Akt eines EU-Gerichts
  • Rechtskräftig und vollstreckbar
  • In beglaubigter Form dokumentiert
  • Mit allen Rechtsmitteln überprüfbar

Deutsche Gläubiger können diesen Beschluss nicht ignorieren – er ist für sie genauso verbindlich wie ein deutsches Gerichtsurteil.


4.

Saubere Dokumentation als Absicherung

Ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit des Verfahrens ist die sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation. Wir sorgen dafür, dass:

  • Alle Dokumente vollständig und korrekt sind
  • Der Lebensmittelpunkt rechtssicher nachgewiesen wird
  • Alle Gläubiger ordnungsgemäß informiert werden
  • Das Verfahren formell einwandfrei abläuft

Nur wenn das Verfahren von Anfang an rechtlich sauber vorbereitet wird, ist eine spätere Anfechtung durch Gläubiger praktisch ausgeschlossen.

Deutsche Gläubiger müssen den spanischen Beschluss akzeptieren

Dies ist keine Frage von Kulanz oder Freiwilligkeit – es ist eine rechtliche Verpflichtung aufgrund der EU-Insolvenzverordnung. Deutsche Gläubiger:

  • Können nach erteilter Restschuldbefreiung nicht mehr vollstrecken
  • Müssen Vollstreckungstitel für erledigt erklären
  • Sind verpflichtet, negative Einträge bei Auskunfteien zu löschen
  • Haben keine Möglichkeit, die Forderung in Deutschland weiterzuverfolgen

Wie der Gläubigerschutz im Detail funktioniert

Der Gläubigerschutz ist ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus, der bereits vor Abschluss des Verfahrens wirkt. Er schützt Sie ab dem Moment Ihrer Anmeldung in Spanien vor deutschen Vollstreckungsmaßnahmen.

Wie dieser Gläubigerschutz im spanischen Insolvenzverfahren rechtlich funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie ihn optimal nutzen, zeigen wir unter Gläubigerschutz im Detail.


Unser Anspruch: Rechtlich absolut einwandfreier Ablauf

Wir sorgen dafür, dass das Verfahren von Anfang bis Ende so vorbereitet und durchgeführt wird, dass es rechtlich absolut einwandfrei abläuft. Dazu gehört:

  • Umfassende Prüfung Ihrer Situation im Vorfeld
  • Sorgfältige Vorbereitung aller Dokumente
  • Rechtssichere Gestaltung des Lebensmittelpunkts
  • Professionelle gerichtliche Vertretung in Spanien
  • Nachbereitung und Sicherstellung der Anerkennung in Deutschland


Erfahren Sie mehr über uns

Wie der Gläubigerschutz im Detail funktioniert

Der Gläubigerschutz ist ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus, der bereits vor Abschluss des Verfahrens wirkt. Er schützt Sie ab dem Moment Ihrer Anmeldung in Spanien vor deutschen Vollstreckungsmaßnahmen.

Wie dieser Gläubigerschutz im spanischen Insolvenzverfahren rechtlich funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie ihn optimal nutzen, zeigen wir unter Gläubigerschutz im Detail.


Unser Anspruch: Rechtlich absolut einwandfreier Ablauf

Wir sorgen dafür, dass das Verfahren von Anfang bis Ende so vorbereitet und durchgeführt wird, dass es rechtlich absolut einwandfrei abläuft. Dazu gehört:

  • Umfassende Prüfung Ihrer Situation im Vorfeld
  • Sorgfältige Vorbereitung aller Dokumente
  • Rechtssichere Gestaltung des Lebensmittelpunkts
  • Professionelle gerichtliche Vertretung in Spanien
  • Nachbereitung und Sicherstellung der Anerkennung in Deutschland

Häufige Fragen – kurz & verständlich

Einige der wichtigsten Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden, beantworten wir direkt hier. Für umfassendere Informationen steht Ihnen unser ausführlicher FAQ-Bereich zur Verfügung. 

  • Kann ich trotz Wohnsitz in Deutschland in Spanien Insolvenz anmelden?

    Ja – sobald der Lebensmittelpunkt korrekt nach Spanien verlagert wird. Es geht um den rechtlichen Schwerpunkt Ihrer Interessen (COMI). Sie können weiterhin Verbindungen nach Deutschland haben.


  • Was passiert mit deutschen Gläubigern?

    Sie werden vom Gericht informiert und haben die Möglichkeit, Forderungen anzumelden. Nach Restschuldbefreiung müssen sie den Beschluss anerkennen und verlieren ihr Recht zur Zwangsvollstreckung in allen EU-Staaten.


  • Muss ich ein Jahr lang durchgehend in Spanien bleiben?

    Nein, nicht 365 Tage Dauerpräsenz. Es geht um den rechtlichen Lebensmittelpunkt: offizielle Anmeldung, tatsächliche Verbindungen, regelmäßige Aufenthalte. Die genaue Gestaltung besprechen wir individuell.


  • Gilt die Restschuldbefreiung überall in der EU?

    Ja, absolut. Die Restschuldbefreiung gilt aufgrund der EU-Insolvenzverordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Es spielt keine Rolle, wo Ihre Gläubiger sitzen oder wo Ihre Schulden entstanden sind.


  • Was ist mit Schulden bei Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung)?

    Grundsätzlich werden auch Forderungen von Finanzämtern und Krankenkassen im spanischen Verfahren erfasst und können entschuldet werden. Allerdings gibt es hier oft Besonderheiten – Steuer- und Sozialversicherungsschulden müssen vollständig dokumentiert werden.

    Wir prüfen in Ihrer Erstberatung genau, welche Forderungen vorhanden sind. Bei Behördenschulden ist die gerichtliche Insolvenz oft der sicherere Weg.


  • Kann ich nach der Entschuldung wieder in Deutschland leben?

    Ja, selbstverständlich. Nach Abschluss sind Sie vollständig entschuldet und können Ihren Wohnsitz frei wählen – auch zurück nach Deutschland. Sie können ein normales Leben führen, Konten eröffnen und Ihre Bonität wiederaufbauen. Die Restschuldbefreiung bleibt davon unberührt.


  • Verliere ich mein Vermögen im Verfahren?

    Geschützt sind: Gegenstände des täglichen Bedarfs, Hausrat, notwendige Arbeitsgeräte, ein angemessenes Fahrzeug.

    Verwertet werden können: Immobilien (sofern wirtschaftlich sinnvoll), wertvolle Vermögensgegenstände, Bankguthaben oberhalb eines Freibetrags, Wertpapiere.

    In der Praxis haben viele Mandanten gar kein verwertbares Vermögen mehr. In solchen Fällen läuft das Verfahren als "No Asset Case".


  • Wie lange dauert das Verfahren wirklich?

    Aus unserer Erfahrung mit hunderten Mandanten: durchschnittlich 10-12 Monate vom Start bis zur Restschuldbefreiung.

    Aufteilung:

    Vorbereitung & Wohnsitzverlagerung: 1-3 Monate

    Gerichtliches Verfahren: 8-12 Monate

    In gut vorbereiteten Fällen kann es schneller gehen. Bei sehr komplexen Konstellationen etwas länger.


Wer wir sind – Ihre Begleiter auf dem Weg zur Schuldenfreiheit

Unser Ziel ist es : Sie Schritt für Schritt durch die spanische Privatinsolvenz zu begleiten - verständlich, professionell und auf Augenhöhe.





Wir wissen, wie sich Ihre Situation anfühlt

Viele Menschen kommen zu uns, weil sie nicht mehr weiterwissen. Die Situation kennen wir aus hunderten Gesprächen: Nächte voller Sorgen, ständige Gedanken an Mahnungen, Anrufe von Inkassodiensten, permanente Angst, Scham und Isolation.


Wenn Sie sich darin wiederfinden, sind Sie nicht allein. Unser Auftrag ist klar: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die spanische Privatinsolvenz – verständlich, professionell und auf Augenhöhe. Ohne Fachjargon, ohne Vorurteile.

Unsere Haltung – Klarheit, Struktur und echte Perspektiven

Damit Sie diesen Weg sicher gehen können, bringen wir mit:

✔️ Struktur in ein komplexes Thema
✔️ Orientierung zwischen außergerichtlichem Vergleich und gerichtlichem Verfahren
✔️ Klarheit über alle Voraussetzungen
✔️ Mut, Perspektive und Ausrichtung auf Ihre schuldenfreie Zukunft

Warum unsere Präsenz in Spanien so entscheidend ist

Eine spanische Privatinsolvenz funktioniert nur dann reibungslos, wenn man die lokalen Abläufe, die Gerichte und die Mentalität kennt. Deshalb arbeiten wir seit vielen Jahren direkt vor Ort – mit festen Büros und lokalen Teams.

Unsere Standorte in Spanien finden Sie hier.

Diese lokale Präsenz ist kein Marketing-Gag, sondern eine praktische Notwendigkeit für ein erfolgreiches Verfahren.


Direkter Kontakt in deutscher Sprache

Sie erhalten feste Ansprechpartner, die Ihren Fall von Anfang bis Ende in Ihrer Muttersprache begleiten. Kein Callcenter, keine wechselnden Kontakte.

Wie früh Sie Schutz vor Vollstreckungen erhalten können, erfahren Sie im Abschnitt zum Gläubigerschutz in 48 Stunden.


Präzise rechtliche Umsetzung vor Ort

Unsere spanischen Insolvenzanwälte kümmern sich um jedes Dokument, jede Frist und jeden Gerichtstermin. Die Gerichte kennen uns, wir kennen die lokalen Abläufe – das macht den Unterschied.

Eine Übersicht über unsere Standorte in Spanien   finden Sie hier.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Durch die Begleitung hunderter Mandanten wissen wir:

  • Wie spanische Gerichte arbeiten
  • Welche Dokumente in welcher Form erforderlich sind
  • Welche typischen Stolpersteine auftreten – und wie man sie vermeidet
  • Welche Fehler vermieden werden müssen
  • Wie man den Lebensmittelpunkt rechtssicher gestaltet

Dieses Wissen schützt Sie vor Fehlern, Verzögerungen und Komplikationen.


Was uns besonders macht

  • Persönlich & nahbar – Fester Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung
  • Verständlich & transparent – Einfache Sprache ohne Fachchinesisch
  • Ehrlich & realistisch – Wenn eine andere Lösung sinnvoller wäre, sagen wir das offen
  • EU-rechtskonform & sicher – Automatische Anerkennung in Deutschland und allen EU-Staaten
  • Vernetzt in zwei Ländern – Kurze Wege durch Standorte in Spanien und Kontakte in Deutschland


Unser Team – erfahren, empathisch, lösungsorientiert

Wir verbinden juristisches Fachwissen mit echter Menschlichkeit. Menschen in dieser Phase brauchen vor allem: Sicherheit, Klarheit und das Gefühl, dass jemand an ihrer Seite steht.

Mehr Details zum Ablauf finden Sie im Überblick Ablauf & Voraussetzungen.


Unsere Werte – das Fundament unserer Arbeit

  • Verlässlichkeit – Was wir zusagen, halten wir
  • Transparenz – Keine versteckten Kosten
  • Menschlichkeit – Wir sehen Sie als Menschen, nicht als Aktennummer
  • Datenschutz & Diskretion – Ihre Daten sind sicher
  • Struktur statt Chaos – Klare Prozesse
  • Hilfe, die wirklich wirkt – Echte Lösungen


Für wen die spanische Privatinsolvenz geeignet ist

Wir begleiten Menschen, die:

  • In Deutschland keine realistische Perspektive mehr sehen
  • Unter hohen Schulden oder Gläubigerdruck leiden
  • Einen sicheren, legalen Neustart suchen
  • Bereit sind, aktiv an ihrer Entschuldung mitzuwirken
  • Ehrlich und transparent mit ihrer Situation umgehen

Unsere kostenlose Erstberatung zeigt Ihnen, welche Wege konkret für Sie möglich sind.


Erfahren Sie noch mehr über uns

Sprechen Sie mit uns

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – vertraulich, klar und ohne Druck. Wir zeigen Ihnen realistisch, ob die spanische Privatinsolvenz oder ein außergerichtlicher Vergleich der richtige Weg ist.

Ihr Weg in die Schuldenfreiheit beginnt hier.

Ihre nächsten Schritte – wir begleiten Sie

  • Kostenfreie Erstprüfung – unverbindliche Analyse
  • Klare Einschätzung – realistische Beurteilung
  • Persönliche Begleitung – feste Ansprechpartner
  • Transparente Kosten – keine versteckten Gebühren
  • Struktur und Sicherheit – auf dem gesamten Weg

Der erste Schritt ist einfach: Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln gemeinsam einen realistischen Plan.


Melden Sie sich bei uns für eine Ersteinschätzung

Hier können Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Sie haben es verdient, wieder frei zu sein. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen.

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Oft sind wir die ersten Personen mit denen Betroffene sprechen. Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen zu. In einem diskreten  und vertrauensvollen Gespräch können Sie uns Ihre Situation schildern. Lassen sie uns wissen, wie wir helfen können. Schreiben sie uns, wann wir sie für ein Gespräch zurückrufen dürfen.