Ablauf & Voraussetzungen

Wie Entschuldung mit der spanischen Privatinsolvenz abläuft

Erfahren Sie den vollständigen Ablauf und die Voraussetzungen der spanischen Privatinsolvenz. Das Verfahren ist modern, transparent und verbraucherfreundlich – und bietet einen realen Weg zur kompletten Schuldenfreiheit.


Warum ein klarer Ablauf so wichtig ist

Wenn finanzielle Belastungen überhandnehmen, entsteht oft das Gefühl, keinen Überblick mehr zu haben. Mahnungen, Pfändungen, Anrufe – all das kostet Kraft. Genau deshalb ist ein strukturiertes, verlässliches Verfahren entscheidend.

Die spanische Privatinsolvenz – auch EU-Insolvenz genannt – basiert auf einem modernen, auf Entschuldung ausgerichteten Rechtsrahmen. Sie bietet:

  • klare Fristen
  • verlässliche Abläufe
  • eine realistische Chance auf einen schnellen Neustart

Einen tiefen Einblick in die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Seite Insolvenzrecht Spanien.

Wir begleiten Sie persönlich, transparent und in Ihrer Sprache – Schritt für Schritt. Dazugibt es ein Fallbeispiel: Wie wir sie begleiten

Warum Spanien? Die wichtigsten Vorteile gegenüber Deutschland

Viele Menschen entscheiden sich bewusst für das spanische Insolvenzrecht, weil es in mehreren Punkten klarer, schneller und verbraucherorientierter ist als das deutsche Verfahren.



Zu den größten Vorteilen zählen:

  • Keine mehrjährige Wohlverhaltensphase
  • Schnellere Restschuldbefreiung
  • Moderne, EU-harmonisierte Gesetzgebung (Ley Concursal)
  • Hohe Erfolgsquote bei korrekt aufgebautem COMI
  • Gläubigerschutz bereits nach 48 Stunden


Alle Details dazu lesen Sie im Abschnitt Vorteile gegenüber dem deutschen Insolvenzrecht.


1. Voraussetzungen für die spanische Privatinsolvenz


Damit die spanische Privatinsolvenz rechtssicher durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese lassen sich – mit unserer Begleitung – meist in kurzer Zeit umsetzen.


1. Wohnsitz / COMI in Spanien

Für die Anwendung des spanischen Insolvenzrechts muss Ihr Center of Main Interests (COMI) in Spanien liegen. Das umfasst:

  • Empadronamiento – offizieller Wohnsitz
  • NIE-Nummer – steuerliche Identifikation
  • Nachweis Ihres Lebensmittelpunkts, z. B.
  • Mietvertrag
  • spanisches Konto
  • Arbeitsaufnahme oder Selbstständigkeit

Gut zu wissen:
Sie müssen nicht jahrelang in Spanien leben. Bereits wenige Monate können genügen, wenn die COMI-Kriterien korrekt erfüllt sind.

Wie wir den COMI für Sie aufbauen, erfahren Sie im Abschnitt
Ablauf & Voraussetzungen – Schritt 2 COMI-Aufbau
oder auf der Seite
Standorte in Spanien, wo wir mögliche Wohnorte vorstellen.


2. Ihr finanzieller Status

Eine Eröffnung des Verfahrens ist möglich, wenn Sie:

  • überschuldet sind
  • Ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können
  • keine kurzfristige Aussicht auf vollständige Rückzahlung besteht
  • Ihre Schulden dürfen maximal 3 Millionen Euro betragen
  • Gutgläubigkeit


Die wichtigsten Kriterien:

  • keine relevanten Wirtschaftsstraftaten in den letzten 10 Jahren
  • keine bewusst herbeigeführte Insolvenz
  • keine Täuschung von Gläubigern
  • ehrliche Kooperation mit dem Gericht

Vorteil gegenüber Deutschland:
Keine Erwerbsobliegenheit.
Sie müssen NICHT nachweisen, dass Sie Arbeit suchen oder annehmen.


Es spielt keine Rolle, ob Ihre Gläubiger in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderen EU-Ländern sitzen.
Die Restschuldbefreiung gilt
europaweit.

Mehr dazu finden Sie unterEU-LEX.



3. Vollständige Unterlagen

Damit wir Ihr Verfahren sauber und gerichtsfest vorbereiten können, benötigen wir:

  • eine vollständige Gläubigerübersicht
  • Kreditverträge, Mahnungen, Inkasso-Unterlagen
  • Bankdokumente & Kontoauszüge
  • Einkommensnachweise
  • ein aktuelles Vermögensverzeichnis


Wir stellen Ihnen dafür klare Checklistenzur Verfügung, damit kein Dokument fehlt.
Wie wir Sie durch diesen Prozess begleiten, erfahren Sie hier:

Fallbeispiel: Wie wir Sie durch das komplette Verfahren begleiten.

   

2. Ablauf der spanischen Privatinsolvenz


Die spanische Privatinsolvenz (EU-Insolvenz nach der Ley Concursal) bietet einen klar strukturierten, effizienten und mandantenfreundlichen Weg zur vollständigen Entschuldung. Auf dieser Seite führen wir Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren.
Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie unter
Insolvenzrecht Spanien.


Schritt 1 – Kostenfreie & unverbindliche Erstberatung

Analyse Ihrer Situation

In einem ausführlichen Erstgespräch prüfen wir Ihre finanzielle Gesamtlage, beantworten alle Fragen und klären, ob die spanische Privatinsolvenz für Sie der optimale Entschuldungsweg ist.

Erste realistische Einschätzung

Sie erhalten bereits hier klare Informationen zu:

  • Dauer des Verfahrens
  • Kostenstruktur
  • Entschuldungschancen

Eine weitere Übersicht finden Sie unter Ablauf & Voraussetzungen.


Bevor ein Antrag gestellt wird, prüfen wir Ihre Gesamtumstände:

  • Welche Schulden bestehen?
  • Gibt es Vermögen?
  • Wie ist Ihre aktuelle Lebenssituation?
  • Sind alle Voraussetzungen für eine Insolvenz Spanien erfüllt?

Dieser Schritt dient dazu, Risiken auszuschließen und sicherzustellen, dass Sie rechtlich sauber in das Verfahren starten.


Schritt 2 – Vorbereitung & Aufbau Ihres COMI in Spanien

Aufbau des Lebensmittelpunkts (COMI)

Damit Spanien rechtlich zuständig ist, muss sich Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien befinden. Empfohlen: 6 Monate COMI, gesetzlich jedoch 3 Monate Mindestaufenthalt.

Wir begleiten Sie bei:

  • NIE-Nummer
  • Empadronamiento
  • Spanischem Bankkonto
  • Behördengängen
  • Unterstützung bei Job oder Selbstständigkeit

Sofortiger Gläubigerschutz

Nach erfolgreicher Anmeldung kann sofort Gläubigerschutz beantragt werden:

  • Pfändungen werden gestoppt
  • Keine Vollstreckungen mehr
  • Keine Zuständigkeit deutscher Behörden

Mehr dazu unter Gläubigerschutz in 48 Stunden.


Schritt 3 – Juristische Vorbereitung

Erstellung des kompletten Insolvenzantrags

Wir übernehmen die vollständige rechtliche Vorbereitung:

  • Erstellung des Insolvenzantrags
  • Strukturierte Gläubigerlisten
  • Juristische Begründungen (Ley Concursal)
  • Zusammenstellung aller Nachweise

Kommunikation mit Gläubigern

Ab diesem Zeitpunkt entlasten wir Sie vollständig – wir übernehmen sämtliche Gläubigergespräche.

Wie wir Sie durch alle Phasen begleiten, lesen Sie unter
Wie wir Sie durch das komplette Verfahren begleiten.


Schritt 4 – Außergerichtlicher Vergleich

Entschuldung ohne Gericht

Vor der gerichtlichen Einleitung steht gesetzlich der außergerichtliche Vergleich:

  • Keine Gerichtsverhandlung
  • Gläubigerschutz innerhalb von 48 Stunden
  • In vielen Fällen Einigung nach wenigen Tagen

Realistische Lösung für Gläubiger

Der Schuldenschnitt wird an Ihre tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten angepasst.

Details finden Sie unter Gläubigerschutz.

Schritt 5 – Eröffnung des Insolvenz

verfahrens

Gerichtliche Einleitung

Scheitert der Vergleich, wird das Verfahren beim zuständigen spanischen Gericht eröffnet. Danach gilt:

  • Gläubiger werden informiert
  • Pfändungen sind untersagt
  • Vollständiger rechtlicher Schutz tritt in Kraft

Die reguläre Verfahrensdauer beträgt 12 Monate.

Voraussetzungen

  • Keine Insolvenzablehnung in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Keine Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen
  • Unterhaltsschulden bleiben bestehen

Rechtsgrundlagen: EU-LEX.

Schritt 6 – Restschuld

befreiung

Vollständige Entschuldung

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die endgültige Restschuldbefreiung:

  1. Beglaubigung durch einen vereidigten Notar
  2. Weiterleitung an das deutsche Schuldnergericht
  3. Löschung aller Vollstreckungstitel
  4. Löschung bei Schufa, Creditreform und weiteren Auskunfteien

Ihr Neustart

Damit sind Sie offiziell schuldenfrei und können beruflich wie privat einen unbelasteten Neubeginn starten.

Für individuelle Fragen nutzen Sie gern unsere
kostenfreie Erstberatung.


Wichtige Unterlagen für die gerichtliche Einleitung


Wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich war, beginnt der gerichtliche Teil des Verfahrens („Concurso“).

Damit das Verfahren sauber und zügig eingeleitet werden kann, benötigen die spanischen Gerichte eine vollständige Übersicht über Ihre wirtschaftliche Situation.


1. Persönliche Unterlagen

Diese Dokumente belegen Ihre Identität und Ihren Lebensmittelpunkt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • NIE-Nummer
  • Meldebescheinigung (Empadronamiento)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • ggf. Arbeitsvertrag oder Nachweis selbstständiger Tätigkeit

Gerade bei internationalen Fällen prüft das Gericht genau, ob sich Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Spanien befindet (COMI-Prüfung gemäß EU Insolvency Regulation).

2. Übersicht über alle Gläubiger

Sie benötigen eine vollständige Liste mit:

  • Name des Gläubigers
  • Anschrift
  • Forderungshöhe
  • Aktenzeichen (falls vorhanden)
  • Art der Forderung (z. B. Bankkredit, Steuer, Privatdarlehen)

Wichtig:
Alle bekannten Gläubiger müssen aufgeführt werden – auch kleinere oder ältere Forderungen.


3. Eine umfassende

Vermögensübersicht

Das Gericht verlangt eine transparente Aufstellung Ihres gesamten Vermögens, zum Beispiel:

  • Bankkonten (auch im Ausland)
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Lebensversicherungen
  • Beteiligungen
  • Kryptowährungen
  • Wertgegenstände

Die spanische Insolvenz basiert auf Offenheit und Transparenz. Unvollständige Angaben können die spätere Restschuldbefreiung gefährden.

4. Einkommens-

nachweise

Zur Beurteilung Ihrer finanziellen Situation werden benötigt:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • Steuerbescheide
  • Kontoauszüge (meist 3–6 Monate)
  • Nachweise über Sozialleistungen
  • Unterhaltsverpflichtungen



Bei Selbstständigen zusätzlich:

  • Steuererklärungen
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Nachweis der Anmeldung (Modelo 036/037) - Das ist die offizielle Bestätigung der steuerlichen Registrierung bei der spanischen Finanzbehörde, der Agencia Tributaria (AEAT). Er dokumentiert, dass eine natürliche oder juristische Person in Spanien steuerlich erfasst wurde.


5. Weitere Unterlagen zur Restschuldbefreiung

Nach Eröffnung des Verfahrens beantragen wir die Exoneración del Pasivo Insatisfecho (EPI) – also die eigentliche Schuldbefreiung.

Dafür prüft das Gericht insbesondere:

  • Haben Sie redlich gehandelt?
  • Liegen keine schweren Wirtschaftsstraftaten vor?
  • Haben Sie alle Informationen vollständig offengelegt?

Erforderlich sind unter anderem:

  • Strafregisterauszug
  • Steuer- und Sozialversicherungsstatus
  • Erklärung zur vollständigen Mitwirkung

Rechtsgrundlage hierfür ist die aktuelle Fassung der Ley Concursal.


6. Zwei Wege zur Schuldbefreiung

Seit der Reform 2022 gibt es zwei Möglichkeiten:

Mit Liquidation

Vermögen wird verwertet – dafür kann die Schuldbefreiung schneller erfolgen.

Mit Zahlungsplan

Sie behalten bestimmtes Vermögen und leisten über einen begrenzten Zeitraum Zahlungen.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Das Wichtigste für Sie:

Die spanische Privatinsolvenz ist kein bürokratisches Labyrinth –
sie ist ein strukturiertes Verfahren mit klaren Anforderungen.

Entscheidend sind:

  • Vollständigkeit
  • Transparenz
  • saubere Vorbereitung
  • realistische wirtschaftliche Darstellung

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Ausgangssituation ca. 12 Monate – und ist damit oft deutlich schneller als vergleichbare Verfahren in Deutschland.


Ihre Vorteile der spanischen Privatinsolvenz

  • Komplette Entschuldung möglich
  • Schnell & verbraucherfreundlich
  • Auch für Deutsche, Österreicher & Schweizer geeignet
  • Kompetente Begleitung vor Ort
  • Kommunikation in deutscher Sprache
  • Stoppt alle Mahnungen, Vollstreckungen & Pfändungen 
  • Ihr Weg zur Schuldenfreiheit - Spanische Privatinsolvenz 



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