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Inhalte:
- Elektronische Privatinsolvenz in Spanien
- Der Pfändungsfreibetrag
- Insolvenz in Spanien
- Hochschule Alicante zum Verfahren der zweiten Chance
- Wie lange kann man in Spanien eine Schuld eintreiben?
- Unsere neue Digitale Privatinsolvenz DEBTS-X
- Knapp 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland
- Spanische Krankenvericherung-Leistungen wie in Deutschland
- Insolvenzverfahren nehmen auf den Balearen mit einem Anstieg von 325,9 % sprunghaft zu
Insolvenzverfahren nehmen auf den Balearen mit einem Anstieg von 325,9 % sprunghaft zu
Die Region führt mit 345 insolventen Schuldnern den jährlichen Anstieg in ganz Spanien an
Redaktion | Mallorca, 12. Mai 2025 | 15:28 Uhr
Die Zahl der insolventen Schuldner auf den Balearen lag im ersten Quartal 2025 bei 345, was einem Anstieg von 325,9 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres und einem Anstieg von 5,5 % gegenüber dem Vorquartal entspricht, wie aus der „Statistik der Insolvenzverfahren” der Registrarenkammer hervorgeht.

Damit sind die Balearen die Region mit dem höchsten jährlichen Anstieg in den ersten drei Monaten des Jahres, gefolgt von Navarra und Kastilien (152,7 % bzw. 130,7 %).
Von den insgesamt auf den Inseln registrierten Verfahren waren 340 freiwillig, drei notwendig und zwei aufeinanderfolgend. Nach Art des Verfahrens machen Insolvenzverfahren ohne Masse 87,5 % aller Insolvenzverfahren (302) aus, während ordentliche Verfahren 12,2 % der Gesamtzahl (42) ausmachen. Darüber hinaus wurde ein Sonderverfahren eröffnet.
Auf nationaler Ebene belief sich die Zahl der insolventen Schuldner im ersten Quartal 2025 auf 15.384, was einem Anstieg von 87,6 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres und einem Anstieg von 15,1 % gegenüber dem Vorquartal entspricht.
Von den 15.384 im ersten Quartal eingeleiteten Verfahren betreffen 1.666 juristische Personen (10,8 % der Gesamtzahl) und 13.718 auf natürliche Personen (89,2 % der Gesamtzahl), von denen 1.686 einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit nachgingen (10,9 % der Gesamtzahl bzw. 12,3 % der Gesamtzahl der natürlichen Personen).
Nach Rechtsform sind 92,7 % der insolventen Unternehmen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (1.545 Unternehmen).
Gemessen am Umsatz befinden sich 48,3 % der insolventen Unternehmen im niedrigsten Umsatzbereich (bis zu 250.000 Euro), und nur 3,2 % überschreiten 5 Millionen Euro pro Jahr.
Was die Art des Insolvenzverfahrens betrifft, so waren 15.340 Verfahren freiwillig, was einem Anstieg von 15,2 % gegenüber dem vierten Quartal 2024 entspricht. Die aufeinanderfolgenden Insolvenzverfahren gingen hingegen um 25 % zurück, mit nur 3 registrierten Fällen, und die notwendigen Insolvenzverfahren gingen um 8,9 % zurück, mit 41 Fällen.
Nach Art des Verfahrens sind die Insolvenzverfahren ohne Masse um 15,1 % gestiegen und machen 83,8 % aller Insolvenzverfahren aus, während die ordentlichen Verfahren um 15,6 % zugenommen haben und nur 13,4 % der Gesamtzahl ausmachen. Darüber hinaus wurden 437 Einleitungen von Sonderverfahren für Kleinstunternehmen registriert, was einem Anstieg von 11,5 % gegenüber dem Vorquartal entspricht.
Spanische Krankenversicherung -Leistungen wie in Deutschland
Qualitätsversorgung im Sistema Nacional de Salud – schon ab 80 Euro monatlich
Wer nach Spanien auswandert oder dort einen längeren Aufenthalt plant, steht früher oder später vor der Frage: Wie sichere ich mich im Krankheitsfall ab? Die gute Nachricht: Das spanische Gesundheitssystem bietet eine hochwertige medizinische Versorgung – und ist für viele Personengruppen zugänglicher als gedacht.
Besonders interessant: Bereits für 99,00 Euro im Monat können sich Freiberufler, Rentner, Residenten sowie Zweitwohnungsbesitzer und -mieter im Sistema Nacional de Salud (SNS) krankenversichern – ohne Einschränkungen bezüglich Alter oder Vorerkrankungen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die spanische Krankenversicherung, wie sie sich im Vergleich zum deutschen System schlägt und welche Möglichkeiten Ihnen als Auswanderer oder Resident zur Verfügung stehen.
Das spanische Gesundheitssystem im Überblick
Das Sistema Nacional de Salud (SNS) ist das öffentliche Gesundheitssystem Spaniens und basiert auf ähnlichen Grundprinzipien wie das deutsche System. Seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes (Ley General de Sanidad) im Jahr 1986 garantiert die spanische Verfassung allen Bürgern den Zugang zu medizinischer Versorgung.
Die Grundpfeiler des SNS
Das spanische Gesundheitssystem zeichnet sich durch mehrere zentrale Merkmale aus:
- Universalität: Mehr als 96 Prozent der spanischen Bevölkerung haben Anspruch auf SNS-Versorgung
- Öffentliche Finanzierung: Das System wird hauptsächlich durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge finanziert
- Dezentralisierung: Die 17 autonomen Regionen verwalten ihre Gesundheitsdienste eigenständig, was eine bessere Anpassung an lokale Bedürfnisse ermöglicht
- Gleichberechtigter Zugang: Die Leistungen stehen allen Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen zur Verfügung
Strukturierte Versorgungsebenen
Wie in Deutschland ist auch das spanische Gesundheitssystem in verschiedene Versorgungsebenen gegliedert:
- Primärversorgung (Atención Primaria) Die erste Anlaufstelle sind die Gesundheitszentren (Centros de Salud), die flächendeckend verteilt sind. Hier werden Routineuntersuchungen, Präventionsmaßnahmen und die Behandlung häufiger Erkrankungen durchgeführt. Laut spanischem Gesundheitsgesetz soll jeder Bürger innerhalb von 15 Minuten von seinem Wohnort ein Gesundheitszentrum erreichen können.
- Fachärztliche Versorgung (Atención Especializada) Für komplexere Behandlungen werden Patienten an Fachärzte in spezialisierten Zentren oder Krankenhäuser überwiesen. Spanien verfügt über rund 800 öffentliche Krankenhäuser, die etwa 80 Prozent der stationären Versorgung abdecken.
- Sozialmedizinische Versorgung (Atención Sociosanitaria) Für chronisch kranke Patienten oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es spezialisierte Programme, die medizinische und soziale Dienste kombinieren.
Vergleich: Spanisches vs. deutsches Gesundheitssystem
Beide Systeme haben ihre Stärken, unterscheiden sich aber in einigen wichtigen Punkten:
Gemeinsamkeiten
- Beide basieren auf dem Solidarprinzip und garantieren universellen Zugang
- Beide bieten eine umfassende medizinische Grundversorgung
- Beide Systeme sind dezentral organisiert (Autonome Regionen in Spanien, Bundesländer in Deutschland)
- In beiden Ländern existiert ein paralleles privates Versicherungssystem
Unterschiede
- Finanzierung Während das deutsche System hauptsächlich über einkommensabhängige Versicherungsbeiträge finanziert wird, speist sich das spanische SNS vorwiegend aus allgemeinen Steuermitteln. In Spanien zahlen Arbeitnehmer geringere direkte Beiträge, dafür übernehmen Arbeitgeber einen größeren Anteil.
- Kassenwahlfreiheit In Deutschland können Versicherte zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. In Spanien gibt es diese Wahlfreiheit nicht – die Seguridad Social (Sozialversicherung) verwaltet das System zentral.
- Medikamentenzuzahlung In beiden Ländern gibt es Zuzahlungen für Medikamente. In Spanien variiert die Höhe je nach Erwerbsstatus und Alter – Rentner zahlen beispielsweise einen geringeren Anteil als Berufstätige.
- Zahnärztliche Versorgung Ein wichtiger Unterschied: Während in Deutschland zumindest Grundleistungen der Zahnbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind zahnärztliche Behandlungen im spanischen SNS weitgehend ausgeschlossen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.
Was leistet die spanische Krankenversicherung?
Der Leistungskatalog des SNS ist in drei Kategorien unterteilt:
1. Basisleistungen (Cartera Común Básica)
Diese werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert und umfassen:
- Hausärztliche Versorgung und Kinderheilkunde
- Fachärztliche Behandlungen in allen medizinischen Bereichen
- Krankenhausaufenthalte (stationär und ambulant)
- Notfallversorgung rund um die Uhr
- Diagnostische Untersuchungen und Labortests
- Chirurgische Eingriffe
- Geburtshilfe und Schwangerschaftsvorsorge
- Krebsvorsorge und -behandlung
- Psychologische Grundversorgung
- Rehabilitation und Physiotherapie
2. Ergänzende Leistungen (Cartera Común Suplementaria)
Diese unterliegen einer Kostenbeteiligung des Versicherten:
- Verschreibungspflichtige Medikamente (mit Zuzahlung je nach Einkommen und Status)
- Orthopädische Hilfsmittel
- Diätetische Spezialprodukte für medizinische Zwecke
- Nicht-dringender Krankentransport
3. Zusatzleistungen (Servicios Accesorios)
Hierfür ist eine vollständige oder teilweise Eigenfinanzierung erforderlich:
- Routinemäßige zahnärztliche Behandlungen
- Augenärztliche Versorgung (Brillen, Kontaktlinsen)
- Bestimmte alternative Therapien
Die autonomen Regionen können darüber hinaus eigene ergänzende Gesundheitsleistungen anbieten, sodass der Umfang je nach Wohnort leicht variieren kann.
Das 80-Euro-Angebot: Zugang zum SNS für alle
Das besondere Highlight: Für einen monatlichen Beitrag von nur 99,00 Euro können sich bestimmte Personengruppen in das spanische Gesundheitssystem eingliedern – und zwar mit denselben Leistungen, die auch spanische Staatsbürger erhalten.
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an:
- Freiberufler und Selbstständige ohne Sozialversicherungspflicht
- Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen
- Residenten ohne Erwerbstätigkeit
- Zweitwohnungsbesitzer und -mieter, die sich regelmäßig in Spanien aufhalten
Das Besondere: Keine Ausschlüsse
Anders als bei vielen privaten Versicherungen gibt es bei diesem Angebot keine Einschränkungen bezüglich Alter oder Vorerkrankungen. Das bedeutet:
- Auch Personen über 65 oder 70 Jahren können teilnehmen
- Vorerkrankungen führen nicht zum Ausschluss
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Keine Wartezeiten für bereits bestehende Erkrankungen
Dies ist besonders wertvoll für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten hätten, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Was ist enthalten?
Mit dem 80-Euro-Beitrag erhalten Sie vollständigen Zugang zum SNS, einschließlich:
- Alle Basisleistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung
- Hausarztbesuche ohne Zusatzkosten
- Fachärztliche Behandlungen nach Überweisung
- Stationäre Krankenhausaufenthalte
- Notfallversorgung
- Diagnostik und medizinische Tests
- Operationen und medizinische Eingriffe
- Medikamentenverschreibungen (gegen Zuzahlung)
Voraussetzungen für den SNS-Zugang
Um sich im spanischen Gesundheitssystem zu versichern, benötigen Sie:
- Residencia: Eine Anmeldebescheinigung als Resident in Spanien (grüne Residencia-Karte)
- Empadronamiento: Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt
- NIE-Nummer: Die spanische Steueridentifikationsnummer
- Nachweis fehlenden Versicherungsschutzes: Bestätigung Ihrer deutschen Krankenkasse, dass eine Wiederaufnahme nicht möglich ist (falls zutreffend)
Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre spanische Gesundheitskarte (Tarjeta Sanitaria), mit der Sie alle Leistungen des SNS in Anspruch nehmen können.
Qualität der medizinischen Versorgung
Die spanische Gesundheitsversorgung genießt einen ausgezeichneten Ruf. Einige Fakten:
- Spanien hat die höchste Lebenserwartung in der EU
- Das Land verfügt über moderne medizinische Ausrüstung und hochqualifizierte Fachkräfte
- Die Bürger bewerten die Krankenhausversorgung mit durchschnittlich 7,2 von 10 Punkten
- Mehr als drei Viertel der Spanier schätzen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein
Herausforderungen gibt es allerdings bei den Wartezeiten für nicht dringende fachärztliche Termine oder elektive Operationen – ähnlich wie in anderen europäischen Ländern mit öffentlichen Gesundheitssystemen.
Digitale Gesundheitsdienste
Spanien investiert kontinuierlich in die Digitalisierung des Gesundheitswesens:
- Digitale Krankenakte (Historia Clínica Digital): Ihre medizinischen Daten sind zentral gespeichert und für behandelnde Ärzte zugänglich
- Elektronisches Rezept (Receta Electrónica): Verschreibungen werden digital übermittelt und können in jeder Apotheke eingelöst werden
- Interoperable Gesundheitskarte: Die Tarjeta Sanitaria wird zunehmend im gesamten SNS-Netzwerk kompatibel
Diese digitalen Dienste verbessern die Effizienz und Koordination der Behandlung erheblich.
Private Zusatzversicherung: Sinnvolle Ergänzung?
Obwohl das SNS eine solide Grundversorgung bietet, entscheiden sich viele Residenten für eine private Zusatzversicherung. Die Gründe:
- Kürzere Wartezeiten für Facharzttermine und Operationen
- Freie Arztwahl ohne Überweisungen
- Zahnärztliche Versorgung und augenärztliche Leistungen
- Zugang zu Privatkliniken mit zusätzlichem Komfort
- Deutschsprachige Ärzte in touristischen Regionen
Private Krankenversicherungen in Spanien sind oft deutlich günstiger als in Deutschland und können flexibel auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Für EU-Bürger: Das S1-Formular
Deutsche Rentner, die nach Spanien ziehen, können alternativ das S1-Formular (früher E121) bei ihrer deutschen Krankenversicherung beantragen. Mit diesem Formular:
- Bleiben Sie über Ihre deutsche Krankenkasse versichert
- Erhalten Zugang zum spanischen Gesundheitssystem
- Die Kosten werden zwischen den Gesundheitssystemen abgerechnet
- Sie können weiterhin medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen
Dies ist besonders für Rentner interessant, die regelmäßig zwischen Deutschland und Spanien pendeln.
Notfallversorgung für Touristen
Für kürzere Aufenthalte gilt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer deutschen Versicherungskarte berechtigt Sie zu Notfallbehandlungen im spanischen öffentlichen Gesundheitssystem. Beachten Sie jedoch:
- Die EHIC deckt nur notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts ab
- Private Ärzte und Kliniken rechnen nicht mit der EHIC ab
- Rücktransporte nach Deutschland sind nicht enthalten
Für längere Aufenthalte oder umfassenden Schutz empfiehlt sich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung.
Medikamente und Apotheken
Das Apothekensystem in Spanien funktioniert ähnlich wie in Deutschland:
- Verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie mit einem Rezept in jeder Apotheke (Farmacia)
- Zuzahlungen variieren: Berufstätige zahlen ca. 40-50%, Rentner 10%, chronisch Kranke oft weniger
- Rezeptfreie Medikamente sind in Spanien oft günstiger als in Deutschland
- Viele Antibiotika sind in Spanien rezeptfrei erhältlich (Stand der aktuellen Gesetzgebung)
Die grünen Kreuze der Apotheken sind weithin sichtbar, und die Dichte des Apothekennetzes ist hoch.
Fazit: Hochwertige Versorgung zu fairem Preis
Das spanische Gesundheitssystem bietet eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die in vielen Bereichen mit dem deutschen System vergleichbar ist. Das besondere 99-Euro-Angebot für Freiberufler, Rentner, Residenten und Zweitwohnungsbesitzer macht den Zugang zum Sistema Nacional de Salud erschwinglich und unkompliziert – ohne Ausschlüsse aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
✓ Umfassende medizinische Grundversorgung ✓ Freier Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern ✓ Keine Altersbeschränkung ✓ Vorerkrankungen werden nicht ausgeschlossen ✓ Faire monatliche Beiträge ab 99 Euro ✓ Notfallversorgung rund um die Uhr ✓ Moderne medizinische Ausstattung
Zu beachten:
✗ Zahnärztliche Behandlungen meist nicht enthalten ✗ Wartezeiten für nicht dringende Behandlungen möglich ✗ Begrenzte Arztwahl im öffentlichen System
Für viele Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagern oder dort einen Zweitwohnsitz haben, ist die Eingliederung ins SNS eine sichere und wirtschaftlich attraktive Lösung. Kombiniert mit einer privaten Zusatzversicherung für spezielle Bedürfnisse, sind Sie in Spanien optimal für alle gesundheitlichen Eventualitäten abgesichert.
Unser Rat: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten und holen Sie sich gegebenenfalls Beratung von Experten ein, die mit beiden Systemen vertraut sind. So stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihre individuelle Situation beste Lösung finden.
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand (Dezember 2024) und können sich ändern. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder spezialisierte Berater.
Knapp 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland
Knapp 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland:
Anstieg um 6,6 Prozent - stärkster Anstieg in der ältesten Altersgruppe
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 99.991 Privatinsolvenzen verzeichnet, was einem Anstieg von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht (2023: 93.768). Dies sind die zentralen Ergebnisse aus dem aktuellen "Schuldenbarometer 2024" des Informationsdienstleisters CRIF.
Nach einem Rückgang um 2,5 Prozent im Jahr 2023 sind die Privatinsolvenzen von Verbrauchern und ehemaligen Selbstständigen im Jahr 2024 damit wieder angestiegen.
„Das Jahr 2024 war für die deutsche Wirtschaft und für die Verbraucher von Herausforderungen geprägt. Vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und höhere Lebensmittelpreise haben in der Summe zu höheren Lebenshaltungskosten geführt. Die finanzielle Situation vieler Privatpersonen in Deutschland bleibt durch die stetig steigenden Kosten angespannt“, kommentiert CRIF Deutschland Geschäftsführer Dr. Frank Schlein die aktuellen Zahlen.
In der Folge werden die Menschen in Deutschland weniger Geld in der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann möglicherweise in eine Privatinsolvenz.
„Aufgrund der anhaltenden Kostensteigerungen ist in diesem Jahr mit über 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland zu rechnen. Insbesondere Personen, die bereits zuvor am Existenzminimum lebten, sind von den Auswirkungen betroffen. Für finanz- und einkommensschwache Haushalte wird sich die finanzielle Situation voraussichtlich weiter verschärfen. Erfreulicherweise zeigt sich jedoch, dass viele Bundesbürger aufgrund von wirtschaftlicher Unsicherheit oder Zukunftsängsten eine hohe Sparmotivation aufweisen. Andernfalls wäre die Zahl der privaten Insolvenzen noch höher", so Dr. Schlein.
In den letzten zehn Jahren gab es knapp 934.000 Privatinsolvenzen in Deutschland. Die privaten Insolvenzen hatten im Jahr 2010 nach der Finanzkrise einen Höchststand von mehr als 139.000 Fällen erreicht.
Personen, die eine Privatinsolvenz anmelden, müssen dabei keinesfalls hoch verschuldet sein. Ein Großteil der Betroffenen hat in der Gesamtsumme Schulden von knapp unter 10.000 €. Die mittlere Schuldenhöhe liegt derzeit bei circa 16.500 €.
Grundsätzlich gibt es sechs Hauptursachen, die die Betroffenen in eine finanziell prekäre Lage führen und damit eine Privatinsolvenz auslösen können. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein nicht zum Einkommen passendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit.
Privatinsolvenzen nach Bundesländern: Am meisten private Insolvenzen in Bremen, Niedersachsen und Hamburg.
Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Zahl der Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner in Deutschland bei 119. Die nördlichen Bundesländer verzeichneten im Vergleich zu den südlichen Bundesländern eine höhere Zahl an privaten Insolvenzen. Bremen lag mit 210 Insolvenzfällen je 100.000 Einwohner an der Spitze, gefolgt von Hamburg mit 179 und Niedersachsen mit 159 Insolvenzfällen (je 100.000 Einwohner).
Deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen zudem die Länder Schleswig-Holstein (150) und Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordrhein-Westfalen (je 136). Am wenigsten Privatinsolvenzen verzeichneten Bayern (79 Fälle je 100.000 Einwohner), Thüringen (90) und Baden-Württemberg (92). Absolut gesehen stehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (24.654), Niedersachsen (12.970) und Bayern (10.592) an der Spitze der Insolvenzstatistik.
Prozentuale Veränderungen: Stärkster Anstieg in Nordrhein-Westfalen
Die stärkste Veränderung bei den Privatinsolvenzen verzeichnete Nordrhein-Westfalen mit einem Anstieg von 14,6 Prozent, gefolgt von Hamburg (plus 11,3 Prozent) und Bremen (plus 10,8 Prozent).
Weniger Privatinsolvenzen gab es in Sachsen (minus 7,9 Prozent), im Saarland (minus 7,2 Prozent), in Thüringen (minus 3,4 Prozent), in Mecklenburg-Vorpommern (minus 0,9 Prozent) und in Brandenburg (minus 0,2 Prozent).
Privatinsolvenzen nach Alter: Stärkster Anstieg in der Altersgruppe 61 Jahre und älter
Im Jahr 2024 haben insgesamt 15.574 Personen, die 61 Jahre und älter sind, Privatinsolvenz angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Anstieg um 10,1 Prozent und damit der stärkste Anstieg im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen.
„Immer mehr Senioren sind von Altersarmut betroffen. Bei vielen Betroffenen reichen Einkommen oder Rente nicht mehr aus – in der Folge müssen sie eine Privatinsolvenz anmelden. Die weiterhin hohen Kosten und steigende Mieten werden die Situation verschärfen ", sagt Dr. Frank Schlein.

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Wie lange kann man in Spanien eine Schuld eintreiben?
In Spanien unterliegen die meisten zivil- und handelsrechtlichen Schulden einer fünfjährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Fälligkeitsdatum der Schuld oder mit der letzten Anerkennung der Schuld durch den Schuldner. Vor 2015 betrug die Verjährungsfrist fünfzehn Jahre, sodass ältere Schulden möglicherweise noch unter die alte Regelung fallen. (19.09.2025)
Abogacía Española, Consejo General, September 21 2020
Die Hochschule Alicante setzt sich dafür ein, das Verfahren der zweiten Chance angesichts der zunehmenden Insolvenz von Familien und Selbstständigen bekannt zu machen
El Colegio de la Abogacía de Alicante veröffentlicht über die Abteilung für Insolvenzrecht einen Kurzleitfaden mit den Schlüsseln zum Gerichtsverfahren und wird in den ICALI-Büros und verschiedenen Institutionen verteilt.
El Colegio de la Abogacía de Alicante (ICALI) hat heute Morgen über seine Abteilung für auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte einen Kurzleitfaden vorgestellt, der die Schlüssel zum Regime der zweiten Chance enthält, einem Gerichtsverfahren, das Privatpersonen und Selbstständigen zur Verfügung steht und ihnen die Tilgung ihrer Schulden ermöglicht.
Mithilfe von 15 wesentlichen Fragen zum sogenannten Vorteil der Befreiung von unbefriedigten Verbindlichkeiten (BEPI) möchte ICALI den Bürgern diese Möglichkeit näherbringen, und zwar zu einer Zeit, in der aufgrund der durch Covid-19 ausgelösten Krise mit einem Anstieg der Insolvenzen zu rechnen ist. Der "Schnellstartanleitung für die zweite Chance (BEPI)„Es wird in der Zentrale des Colleges sowie in verschiedenen Institutionen erhältlich sein.
Den Vorsitz der Veranstaltung führte der Dekan des ICALI, Fernando Candela Martinez, begleitet vom Präsidenten der Sektion Insolvenzrecht und dem 5. Stellvertreter des Verwaltungsrats des Kollegiums, Luis Fernando Alonso Saura, und Rechtsanwalt und Mitglied der Fachgruppe Insolvenzrecht, Juan Antonio Sanchez Cantos.
Saura erklärte, dass dieser Kurzleitfaden in einer Zeit unerlässlich sei, in der „die während der Pandemie ergriffenen Maßnahmen die wirtschaftliche Situation vieler Menschen verändert oder verschlechtert haben, für die eine Konsultation des BEPI von Nutzen sein könnte.“ „Darüber hinaus fällt die Entwicklung dieses Kurzleitfadens mit dem Inkrafttreten des konsolidierten Textes des Konkursgesetzes (TRLC) am 1. September zusammen.
Obwohl es keine Änderung des Regimes darstellt, ist dies unserer Ansicht nach ein Grund, an die Existenz dieser Institution zu erinnern, da das BEPI, obwohl es 2015 in die nationale Gesetzgebung aufgenommen wurde, bisher nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat, wie in anderen Ländern mit einer längeren Tradition“, fügte er hinzu.

Das BEPI, wie es von der ICALI-Sektion für Insolvenzrecht beschrieben wird, kann für Personen, die vor einer Insolvenz stehen, eine – wenn nicht sogar die einzige – Alternative sein, da es den Erlass nichtöffentlicher Schulden bedeuten kann. Daher ist es für Juristen wichtig, diejenigen Fälle herauszufiltern, in denen eine Inanspruchnahme der Leistung ratsam ist bzw. nicht.
Prognoseanwendungen
Obwohl es keine Prognose zur Zahl der BEPI-berechtigten Personen in Alicante gibt, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine beträchtliche Zahl handeln wird. Im August wurden bei jedem Handelsgericht in Folge etwa sechs Insolvenzverfahren eingeleitet, was die notwendige Vorstufe für den Zugang zum BEPI darstellt. „Angesichts der Tatsache, dass die Zuständigkeit für die Verhandlung aufeinanderfolgender Insolvenzverfahren in vielen Fällen bei den Gerichten erster Instanz liegt, kann das Ausmaß der Anträge sehr groß sein“, betonte Alonso.
Neuigkeiten aus der Gesetzgebung
Wie Saura in der Präsentation anmerkte, wird diese Kurzanleitung zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TRLC verteilt. „Technisch gesehen sollte ein konsolidierter Text das Gesetz nicht ändern, daher behält das TRLC im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie das aufgehobene Konkursgesetz bei, obwohl es einige juristische Kriterien für die Auslegung der vorherigen Gesetzgebung einführt und die Bestimmung (178 bis), die sie im Konkursgesetz entwickelt hat, in verschiedene Artikel aufteilt“, bemerkte er.
„Die Aufgabe einer Rechtsanwaltskammer besteht nicht nur darin, Unternehmensinteressen zu wahren, sondern auch die soziale Funktion des Berufsstandes wahrzunehmen. Der Rechtsanwaltsberuf muss zum sozialen Frieden beitragen und sich den Problemen der Allgemeinheit widmen; nur dann kann er wirklich seinen Sinn finden“, erinnerte der Dekan. Candela betonte außerdem, dass „die zweite Chance ein äußerst nützliches Instrument für Unternehmer und Berufstätige darstellt, um ihr Leben wieder aufzubauen, und vielen Tausenden von Einzelpersonen und Familien einen Neuanfang ermöglichen kann.“
Aktuell
Insolvenz in Spanien
1. Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit:
Eine Insolvenz in Spanien ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn der Antragsteller bereits in Deutschland selbstständig oder freiberuflich tätig war. Eine Beantragung der Insolvenz ist nicht möglich, solange der Schuldner in Deutschland angestellt ist. Um die Privatinsolvenz in Spanien beantragen zu können, muss der Antragsteller zudem steuerlich in Spanien angemeldet sein.
2. Mindestaufenthalt in Spanien:
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Umzug nach Spanien.
Ein Umzug nur zum Zweck der Insolvenzantragstellung macht in der Regel wenig Sinn, da die spanischen Behörden insbesondere bei kurzen Aufenthalten einen „Insolvenztourismus“ verhindern möchten.Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Schuldner nachweislich mindestens drei Monate in Spanien lebt, bevor er einen Insolvenzantrag stellen kann.
3. Höhe der Verbindlichkeiten:
Die Höhe der bestehenden Verbindlichkeiten spielt eine entscheidende Rolle. Verbindlichkeiten unterhalb von 50.000 Euro machen eine Insolvenz in Spanien oft unattraktiv, da die damit verbundenen Kosten im Vergleich zu alternativen Lösungen wie einer außergerichtlichen Einigung zu hoch sind.
4. Zahlungssituation des Schuldners:
Für die Beantragung einer Privatinsolvenz ist zudem eine drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners notwendig. Der Antragsteller muss in der Lage sein, diese Situation nachzuweisen.
5. Kein laufendes Insolvenzverfahren:
Schließlich darf ein Schuldner nur dann einen Insolvenzantrag in Spanien einreichen, wenn in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies stellt sicher, dass der Antragsteller sich nicht in mehreren Verfahren gleichzeitig befindet, was das rechtliche Umfeld komplizieren könnte.
Fazit:
Die Privatinsolvenz in Spanien erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung spezifischer Bedingungen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch von den rechtlichen Möglichkeiten profitieren, die das spanische Insolvenzrecht bietet. Es ist ratsam, sich vorab umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen.
Der Pfändungsfreibetrag
Der Pfändungsfreibetrag in Spanien basiert auf dem spanischen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional - SMI), der im Jahr 2025 bei 1.184 € monatlich liegt. Ein Teil des Einkommens, der zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, ist unpfändbar, wobei die genaue Höhe von Faktoren wie Familie und Unterhalt abhängt. Die Pfändungsgrenzen werden jährlich angepasst und schützen einen angemessenen Grundbedarf.
Berechnung und Faktoren
- Grundfreibetrag: Der Pfändungsfreibetrag wird auf Basis des SMI berechnet. Der Betrag von 1.184 € (Stand 2025) ist der unpfändbare Grundbetrag.
- Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn Familienmitglieder wie Kinder mit im Haushalt leben und nur ein Elternteil arbeitet.
- Weitere:Auch andere Ausgaben wie Krankenversicherungen und Unterhaltszahlungen können den Pfändungsfreibetrag beeinflussen.
Aktuell
Elektronische Privatinsolvenz
in Spanien
Die spanische Privatinsolvenz hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt, insbesondere durch die Einführung elektronischer Verfahren. Ab sofort können Insolvenzanträge nur noch elektronisch eingereicht werden, was bedeutet, dass die Zeiten von Offline-Akten der Vergangenheit angehören. Diese Modernisierung zielt darauf ab, den Prozess effizienter und transparenter zu gestalten
Elektronische Antragstellung und Kommunikation
Die Antragstellung sowie die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter erfolgt zunehmend über digitale Plattformen. Dadurch können betroffene Personen ihre Anträge schnell und unkompliziert online einreichen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine verbesserte Nachverfolgbarkeit der Vorgänge
Fristen zur Antragstellung
Ein wichtiger Aspekt der Privatinsolvenz in Spanien ist die Frist zur Antragstellung.
Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag zeitnah einzureichen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden
Erforderliche Unterlagen
Für die elektronische Antragstellung müssen folgende Dokumente digital eingereicht werden:
- Eine vollständige Aufstellung aller Schulden und Verbindlichkeiten-
- Eine Liste aller Gläubiger
- Eine Übersicht des vorhandenen Einkommens und Vermögens
- Eine Liste aller monatlichen Fixkosten
- Nachweise zum Lebensmittelpunkt und zur Wohnsituation
- Die ordnungsgemäße Zusammenstellung dieser Unterlagen ist entscheidend für den Erfolg des Antrags und sollte sorgfältig durchgeführt werden
Antragsberechtigung
Die Privatinsolvenz steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen, vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen.
Dies ermöglicht vielen unterschiedlichen Gruppen, ein rechtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einzuleiten.
Vorteile der Privatinsolvenz in Spanien
Ein bedeutender Vorteil der Privatinsolvenz in Spanien im Vergleich zu Deutschland ist die schnellere Abwicklung des Verfahrens. In Spanien besteht keine Wohlverhaltensphase, was bedeutet, dass das Verfahren in der Regel deutlich zügiger abgeschlossen wird. Diese Effizienz kann für viele Betroffene eine erhebliche Erleichterung darstellen.
Elektronische Forderungsanmeldung
Zusätzlich zur Antragstellung können Forderungsanmeldungen grundsätzlich ebenfalls elektronisch über das spanische Insolvenzregister erfolgen. Ausländische Gläubiger haben die Möglichkeit, das Standardformular der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2017/1105 zu verwenden, was den grenzüberschreitenden Prozess vereinfacht.Insgesamt stellt die elektronische Einreichung von Insolvenzanträgen in Spanien einen Fortschritt dar, der sowohl die Antragsteller als auch die Gläubiger entlastet und einen schnelleren Zugang zu rechtlichen Lösungen ermöglicht.
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