Spanische Privatinsolvenz – Ihr neuer Anfang beginnt genau hier
Mallorca, Barcelona, Marbella, Alicante
kompetent - transparent -
und vor Ort
Spanische Privatinsolvenz – Entschuldung in 12 Monaten
Wir wissen, dass hinter jeder Überschuldung eine menschliche Geschichte steckt und wie stressig und energieraubend es ist, wenn die Gläubiger Druck machen und regelmässig der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Wir unterstützen Sie als vertrauensvoller, kompetenter Partner für Ihre Insolvenz in Spanien.
Die Spanische Privatinsolvenz ist eine der schnellsten und fairsten Entschuldungslösungen in Europa. Innerhalb von etwa 12 Monaten erhalten Sie eine EU-weit gültige Restschuldbefreiung. Wir begleiten Sie persönlich und transparent durch alle Schritte – von der Orientierung über die Vorbereitung bis hin zur finalen Entschuldung.
Ohne komplizierte Fachbegriffe und ohne Druck. Unser Ansatz verbindet rechtliche Klarheit mit menschlicher Unterstützung, damit Sie sicher, strukturiert und mit einem guten Gefühl in Ihren finanziellen Neubeginn starten können.
Warum die spanische Privatinsolvenz
sinnvoll ist
Spanien hat eines der modernsten Insolvenzsysteme in Europa. Und genau deshalb ist es für viele Deutsche, die in ihrer Heimat keinen Ausweg mehr sehen, zu einer echten Chance geworden.
Das bedeutet konkret für Sie:
- Schuldenfrei in etwa 12 Monaten
Nicht Jahre warten. Sondern in überschaubarer Zeit wieder frei durchatmen können. - Keine 3–6 Jahre Wohlverhaltensphase wie in Deutschland
Sie müssen nicht jahrelang in einem starren System feststecken. - Restschuldbefreiung EU-weit gültig – automatisch auch in Deutschland
Der spanische Beschluss gilt in ganz Europa. Sie müssen nichts extra „anerkennen lassen". - Klare, nachvollziehbare Abläufe
Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes kommt. - Hohe Erfolgsquoten
Das Verfahren funktioniert – wenn es richtig gemacht wird. - Realistische Chance auf einen echten wirtschaftlichen Neuanfang
Es geht nicht nur um „Schuldenfrei auf dem Papier". Es geht um Ihre Zukunft.
Die Reform durch Ley 16/2022 hat das Verfahren erheblich beschleunigt:
Das zeitaufwendige außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (Acuerdo Extrajudicial de Pagos) wurde komplett abgeschafft.
Für vermögenslose Personen wurde ein Express-Verfahren nach den Artikeln 37 bis ff. TRLC eingeführt.
In der Praxis bedeutet dies eine Verfahrensdauer von 3-6 Monaten bei einfachen Fällen und 6-12 Monaten bei komplexeren Vermögensverhältnissen.
Mehr Details über den Ablauf der
spanischen Privatinsolvenz .
Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren
Damit die Entschuldung rechtssicher anerkannt wird, sind folgende Punkte wichtig:
- Lebensmittelpunkt in Spanien
- Registrierung & Aufenthaltsnachweise
- vollständige finanzielle Übersicht
- keine laufende Insolvenz in Deutschland
- Zusammenarbeit mit Gericht & Insolvenzverwalter
Die Insolvenz in Spanien erfordert einen nachweislichen Lebensmittelpunkt in Spanien und ist auf natürliche Personen und kleine/mittlere Unternehmen anwendbar, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können.
Diese Option richtet sich sowohl an deutsche, als auch an europäische Schuldner.
Auch ist es möglich direkt mit dem außergerichtlichen Vergleich zu Entschulden einen Teil der Verbindlichkeiten direkt an den Gläubiger abzuführen. Der Vorteil liegt ganz klar bei einer schnellen Abwicklung und es kommen keine weiteren Verfahrenskosten für ein Insolvenzverfahren hinzu. In der Regel ist ein Außergerichlicher Vergleich dann sinnvoll, wenn keine Finanzämter involviert sind.
Dies alles muss man jedoch immer individuell entscheiden. Lassen Sie uns darüber sprechen wir können Ihnen sagen welche Art der Entschuldung die praktikabelste für Sie ist.
Wir betreuen Sie individuell, damit Sie ihren Kopf frei bekommen und Ihr Neuanfang gelingt.
Gläubigerschutz
in 48 Stunden
Der erste Schritt zur Planung Ihrer Entschuldung.
Eine Zwangsvollstreckung in Deutschland ist ein belastender Alptraum: Kontosperrungen, eingezogene Kreditkarten und wöchentliche Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher - Stress pur. Die ständige Androhung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verstärkt das Gefühl der Ohnmacht und Verzweiflung.
Doch es gibt einen Ausweg: Mit unserem Gläubigerschutz können Sie innerhalb von 48 Stunden wieder durchatmen. Sobald wir Ihnen in Spanien eine Meldeadresse zuweisen und Sie sich dort polizeilich anmelden, erlischt das Recht der deutschen Behörden, Sie weiterhin zwangsweise zu vollstrecken. Ab diesem Moment wechselt die Zuständigkeit nach Spanien, was bedeutet, dass nur noch spanische Behörden für Ihre Angelegenheiten verantwortlich sind.
Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen und Ihrer Familie, eine Ruhezone zu schaffen, in der Sie die nächsten Schritte zur Entschuldung ohne den ständigen Druck durch Vollstreckungsmaßnahmen planen können.
Was wir für Sie erledigen:
- Die Anmeldung Ihrer Person an der neuen Adresse in Spanien
- Schriftliche Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörden in Deutschland, die darüber informiert werden, dass sie nicht mehr zuständig sind.
Schützen Sie sich und Ihre Familie – machen Sie den ersten Schritt und erfahren Sie mehr zum Gläubigerschutz. Wir helfen Ihnen dabei.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Der Ablauf – einfach, strukturiert und sicher
Wir arbeiten so, dass Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen.
1. Orientierung & Erstgespräch
Wir sprechen gemeinsam über Ihre Situation und prüfen unverbindlich, ob das spanische Verfahren für Sie geeignet ist. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – klar und verständlich.
2. Vorbereitung in Spanien
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten: Wohnsitz, Registrierung, Dokumente, Fristen.
Ohne Stress. Mit Plan.
3. Gerichtliches Verfahren
Die Unterlagen werden dem spanischen Gericht vorgelegt. Gläubiger werden informiert.
Sie müssen dafür nicht Spanisch sprechen – wir erklären alles.
4. Restschuldbefreiung & Neuanfang
Nach durchschnittlich 12 Monaten: schuldenfrei.
Die Anerkennung wirkt automatisch auch in Deutschland.
Hierzu auch unser Fallbeispiel
Orientierung & Erstgespräch
Wir sprechen gemeinsam über Ihre Situation und prüfen unverbindlich, ob das spanische Verfahren für Sie geeignet ist.
Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – klar, verständlich und Schritt für Schritt.

1.
Vorbereitung in Spanien
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen
Anmelde-Schritten: Wohnsitz, Registrierung, Dokumente, Fristen.
Wir kümmern uns um alle
- Beantragung Ihrer Steuernummer (NIE Nr.)
- über die Wohnsitzanmeldung bis hin zur
- Beantragung einer kontinuierlichen Arbeitserlaubnis.
- Wir sind auch bei der Gründung einer Einzelfirma oder einer SL - dem Pendant einer deutschen GmbH - für sie ein kompetenter Partner
Selbst wenn Sie noch keinen festen Wohnsitz nachweisen können, können wir das erforderliche Verfahren bereits innerhalb von nur drei Monaten für Sie einzuleiten.
Gleich nachdem die Anmeldungen erfolgt sind und die Meldeadresse angemeldet wurde, beantragen wir für Sie einen sofortigen Gläubigerschutz.
2. Aussergerichtliche Einigung
Der außergerichtliche Vergleich zur Entschuldung:
- Kein gerichtliches Verfahren
- Gläubigerschutz in 48h
- Einigung meist schon nach 5 Werktagen
In Spanien und in der gesamten Europäischen Union steht vor der Einreichung eines Insolvenzverfahrens in der Regel der Versuch der Einigung mit den Gläubigern, auch bekannt als der außergerichtliche Vergleich.
Ziel dieses Schrittes ist es, den Gläubigern den Willen des Schuldners zu verdeutlichen, einen Schuldenschnitt anzubieten, ohne einen Gerichtsprozess zu führen.
Dies erfolgt allerdings nur in dem Maße, das den momentanen Möglichkeiten des Schuldners angepasst ist.
3.
Gerichtliches Verfahren
Sollte dieser außergerichtliche Vergleich scheitern, wird die Spanische Privatinsolvenz beim zuständigen insolvenzgericht eingeleitet.
Die Unterlagen werden dem spanischen Gericht vorgelegt. Gläubiger werden informiert.
Die Insolvenzverfahrenslaufzeit beim Insolvenzgericht dauert nach Anmeldung 12 Monate mit kompletter Restschuldbefreiung.
Weitere Bedingungen :
- Die letzten 5 Jahre durfte es keine Insolvenzablehnung in Deutschland gegeben haben,
- und auch keine Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen entstanden sein.
- Unterhaltsverbindlichkeiten werden nicht Restschuld befreit.
Lesen Sie hierzu auch: EU-LEX
Restschuldbefreiung & Neuanfang
Nach durchschnittlich 12 Monaten: schuldenfrei.
Die Anerkennung wirkt automatisch auch in Deutschland.
Falls der Neuanfang mit einer Firmengründung starten soll, finden Sie hier alles dazu.
Aussergerichtlicher Vergleich
Einigung mit Gläubigern. Ob es sich um nicht bezahlte Bankkredite, offene Kreditkarten-Zahlungen, Leasingverbindlichkeiten oder private Kreditverträge handelt – wir haben die Lösung!
Der außergerichtliche Vergleich zur Entschuldung:
- Kein gerichtliches Verfahren
- Gläubigerschutz in 48h
- Einigung meist schon nach 5 Werktagen
Voraussetzungen dafür:
- NIE Nummer
- Meldeadresse in Spanien
- Zahlung von z.B. 15% der Verbindlichkeiten an die Gläubiger
- Zivilrechtlicher Vegleichsvertrag mit Gäubigerparteien
- Löschungsurkunden der Vollstreckungstitel (bei Schufa, Kredireform etc.) Dauer ca. 2 Wochen.
Viele Schuldner sind sich nicht bewusst, dass sie durch einen außergerichtlichen Vergleich ihre offenen Verbindlichkeiten erheblich vermindern können.
Durch unseren maßgeschneiderten Ansatz und unsere Erfahrung im Umgang mit Gläubigern schaffen wir es, dass Ihre Schulden stark reduziert werden – in vielen Fällen sogar bis zu 85%!
Unsere Expertise sorgt dafür, dass Sie schnell und effektiv aus der finanziellen Krise gelangen.
Zu beachten ist allerdings, dass Finanzämter von diesem Verfahren in der Regel ausgeschlossen sind.
Mehr dazu finden Sie unter Insolvenzrecht Spanien
Mit welchen Kosten Sie rechnen können
Kosten sind so individuell wie die verschiedenen Möglichkeiten zur Entschuldung.
- Dauer: 6–12 Monate
- Kosten: abhängig von Schuldensumme & Aufwand, transparente Pauschalen
Eine kostenlose Vorprüfung zeigt Ihnen sofort, ob die Entschuldung nach spanischem Insolvenzrecht für Sie geeignet ist.
In der heutigen Zeit sehen sich viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Dabei ist es entscheidend, individuelle Lösungsansätze zu finden, die nicht nur effektiv, sondern auch wirtschaftlich sind. Wir verfolgen das Ziel, gemeinsam mit Ihnen die kosteneffizienteste Lösung zu erarbeiten, da die Kosten für den Entschuldungsprozess variieren können und von verschiedenen Faktoren abhängen.
Ein entscheidender Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt,
- ist Ihr aktueller Wohnsitz. Leben Sie bereits in Spanien?
- Sind alle behördlichen Anmeldungen erledigt, oder stehen Ihnen hier noch Aufgaben bevor?
Diese Fragen sind grundlegend, da sie Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben, innerhalb derer wir arbeiten.
Zudem spielt Ihre zukünftige berufliche Ausrichtung eine zentrale Rolle:
- Planen Sie, einer Angestelltenarbeit nachzugehen,
- oder ziehen Sie eine selbständige Tätigkeit vor?
Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur Ihren Einkommen, sondern auch die Strategie zur Entschuldung. Ob Sie sich für einen außergerichtlichen Vergleich oder eine formelle spanische Insolvenz entscheiden, hat ebenfalls Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Prozesses.
Für den gesamten Entschuldungsprozess sollten Sie ein Budget zwischen 3.000 und 8.000 Euro einplanen. Dies ermöglicht es uns, alle notwendigen Schritte effizient zu gestalten und die individuell passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
Fallbeispiel: Wie wir Sie durch das komplette Verfahren begleiten
Wichtig für Ihre Planung ist auch das Krankenkassensystem in Spanien. Krankenversicherung mit Leistungen wie in Deutschland, für 80 Euro im Monat.
Mehr Infos dazu hier
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre Planung im Detail zu besprechen. Auch in Hinblick auf Selbstständigkeit unterstützen wir Sie bei einer Firmengründung.
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren – wir sind jederzeit bereit, Sie durch diesen Prozess zu begleiten und Ihnen zur Seite zu stehen.
Was uns von anderen unterscheidet
Viele Menschen kommen zu uns, weil die Belastung zu groß geworden ist – schlaflose Nächte, Mahnungen, Gläubigeranrufe, die Angst vor der nächsten Vollstreckung.
Wenn Sie sich darin wiedererkennen, sind Sie nicht allein. Wir sprechen täglich mit Menschen in genau dieser Situation.
Unser Ziel: Sie verständlich, professionell und Schritt für Schritt durch die spanische Privatinsolvenz zu begleiten – auf Augenhöhe und mit einem klaren Weg in die Schuldenfreiheit.
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Wie wir arbeiten
Direkte, persönliche Begleitung
Bei uns sprechen Sie mit echten Menschen, die Ihre Situation ernst nehmen
EU-rechtlich sicher & erfahren
Wir haben 10 Jahre Erfahrung und arbeiten mit hauseigenen Anwälten ausschließlich nach geltendem spanischen und europäischen Recht
Vor Ort präsent:
Unsere Kanzlei ist direkt in
Mallorca, Marbella, Alicante und Barcelona tätig, was eine persönliche Betreuung ermöglicht.
Mehrsprachiges Team:
Unser Team spricht fließend Spanisch, Deutsch und Englisch und kann somit eine rechtssichere Kommunikation gewährleisten.
Full Service:
Wir kümmern uns um alle behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten für unsere Mandanten in Spanien.
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Wie wir denken
Es gibt immer für alles eine Lösung - gerade auch in solch turbulenten unsicheren Zeiten wie wir sie momentan erfahren. Unsere Vision ist es, dass Sie eine zweite Chance bekommen und Ihnen ein realistischer, legaler Neuanfang gelingt.
.... und was uns wichtig ist:
Wir möchten mit Ihnen auf einer Vertrauensbasis und mit Transparenz arbeiten - sowohl was die Kommunikation, als auch die Fakten zur Ihrer individuellen Situation betrifft.
Bei uns sind Sie Mensch und kein "Fall".
Ihre häufigsten Fragen
Wie funktioniert die spanische Privatinsolvenz für Deutsche?
Das Verfahren wird in Spanien geführt, ist aber EU-weit gültig. Nach Abschluss sind Sie auch in Deutschland schuldenfrei.
Muss ich während der gesamten Zeit in Spanien bleiben?
Nein – aber ein echter Lebensmittelpunkt in Spanien ist zwingend. Wir begleiten Sie bei der optimalen Umsetzung.
Wie lange dauert es, bis ich schuldenfrei bin?
In vielen Fällen 12 Monate. Manche Verfahren gehen sogar schneller.
Ist das Verfahren 100 % legal?
Ja. Die spanische Privatinsolvenz ist seit 2015 vollständig EU-rechtskonform und wird in Deutschland automatisch anerkannt.
Kann ich trotz deutscher Gläubiger in Spanien Insolvenz anmelden?
Ja – genau dafür ist die EU-Insolvenz da.
Welche Unterlagen benötige ich?
Wir helfen beim Zusammenstellen aller Dokumente: Schuldenaufstellung, Verträge, Einkommensnachweise etc.
Weitere ausführliche Antworten auf Ihre Fragen finden Sie unter: FAQ- Häufige Fragen
...und wie geht's jetzt weiter?
Wenn Sie herausfinden möchten, ob die spanische Privatinsolvenz für Ihre Situation geeignet ist, beraten wir Sie unverbindlich und vertraulich:
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Transparente Kostenübersicht
- Begleitung von Anfang bis Ende des Verfahrens
- Deutsche Ansprechpartner vor Ort in Spanien
Gerne dürfen Sie sich für ein Erstgespräch bei uns melden.
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Oft sind wir die ersten Personen mit denen Betroffene sprechen. Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen zu. In einem diskreten und vertrauensvollen Gespräch können Sie uns Ihre Situation schildern. Lassen sie uns wissen, wie wir helfen können. Schreiben sie uns, wann wir sie für ein Gespräch zurückrufen dürfen.


